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[[wikipedia:de:Behandlungsfehler|Fehler bei ärztlichen Behandlungen]] („Kunstfehler“) sowie mangelhafte Pflege (Dekubitus usw.) führen zu einem Schadensersatz- und [[wikipedia:de:Schmerzensgeld|Schmerzensgeldanspruch]] des Betreuten ({{Zitat de §|253|bgb}}  BGB). Solche Ansprüche wahrzunehmen, gehört zu den [[Betreuerpflichten|Pflichten des Betreuers]]. Auch wäre es Pflicht des Betreuers, ggf. für eine Verlegung des Betroffenen in eine andere Einrichtung zu sorgen.
 
[[wikipedia:de:Behandlungsfehler|Fehler bei ärztlichen Behandlungen]] („Kunstfehler“) sowie mangelhafte Pflege (Dekubitus usw.) führen zu einem Schadensersatz- und [[wikipedia:de:Schmerzensgeld|Schmerzensgeldanspruch]] des Betreuten ({{Zitat de §|253|bgb}}  BGB). Solche Ansprüche wahrzunehmen, gehört zu den [[Betreuerpflichten|Pflichten des Betreuers]]. Auch wäre es Pflicht des Betreuers, ggf. für eine Verlegung des Betroffenen in eine andere Einrichtung zu sorgen.
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Regelmäßig sollte der Betreuer die Medikationsliste (§ 31a SGB V) beim behandelnden Arzt erfragen und bei Krankenhausbehandlung und Heimbewohnern in die Patientendokumentation Einsicht nehmen.
    
==Abgrenzungsfragen==
 
==Abgrenzungsfragen==

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