Der Vertrag kommt nur wirksam zustande, wenn der Patient [[Geschäftsfähigkeit|geschäftsfähig]] ist ({{Zitat de §|104|bgb}} BGB). Ist der Betroffene nicht geschäftsfähig, kann er den Vertrag nicht wirksam schließen, der Betreuer kann als [[gesetzlicher Vertreter]] des Betroffenen unterschreiben ({{Zitat de §|1902|bgb}} BGB). | Der Vertrag kommt nur wirksam zustande, wenn der Patient [[Geschäftsfähigkeit|geschäftsfähig]] ist ({{Zitat de §|104|bgb}} BGB). Ist der Betroffene nicht geschäftsfähig, kann er den Vertrag nicht wirksam schließen, der Betreuer kann als [[gesetzlicher Vertreter]] des Betroffenen unterschreiben ({{Zitat de §|1902|bgb}} BGB). |