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==Allgemeines==
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==Ablauf / Arbeitsweise==
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Im Rahmen der GVP können beispielsweise folgende Dokumente durch eine dafür ausgebildeten Gesprächsbegleiter erstellt werden:
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Es gibt eine Weiterbildung mit vorgeschriebenen Inhalten zum '''Gesprächsbegleiter für Gesundheitliche Versorgungsplanung''', die eine Ausbildung und Berufserfahrung voraussetzt, beispielsweise als Gesundheits- und Altenpfleger, Heilerziehungspfleger, Arzt, Theologe oder Pädagoge.
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# Dokumentation der Wünsche und Bedürfnisse
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Die Gesundheitliche Versorgungsplanung ist ein aufsuchendes Angebot, d.h. der Betreute oder Betreuer werden vom Gesprächsbegleiter kontaktiert und über das Angebot informiert.
# [[Patientenverfügung]]
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# Anordnung für den Notfall / Notfallbogen
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Es können Informationen gegeben und Kontakte hergestellt werden hinsichtlich Erstellung einer Vorsorgevollmacht, Palliativversorgung, Sterbebegleitung, Seelsorge und so weiter.
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'''Wichtigster Teil des Angebotes ist ein Gesprächsprozess.''' Dieser ist vorrangig mit dem Betreuten zu führen, weitere Personen wie z.B. Angehörige, Personal der Einrichtung, der Hausarzt und der Betreuer sollen beteiligt werden, besonders dann, wenn der Betreute es wünscht. Der Gesprächsprozess ist ergebnisoffen.  
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Die GVP sieht vor, dass Betreuer*innen über die Ergebnisse der GVP informiert werden.
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Geschäftsfähigkeit oder Einwilligungsfähigkeit sind für den Gesprächsprozess an sich nicht erforderlich, jedoch gegebenenfalls zur Erstellung von unten genannten Dokumenten. Bei nicht einwilligungsfähigen Betreuten wird der Betreuer vorab über den Beratungsprozess informiert und in den Gesprächsprozess mit einbezogen.
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Sofern der*die Betroffene nicht selbst in der Lage ist, (Behandlungs-)Wünsche zu äußern und eine Patientenverfügung oder Anordnung für den Notfall zu erstellen, kann dies auch stellvertretend durch einen Betreuer oder Bevollmächtigten getan werden.
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'''Gesprächsinhalte können sein:'''
In diesem Fall wird der mutmaßliche Wille sorgfältig ermittelt und dokumentiert. Gegebenenfalls kann eine Vertreterverfügung erstellt werden.
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* Persönliche Wünsche und Wertvorstellungen
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* Ängste, zum Beispiel vor dem Sterben oder vor bestimmten Gesundheitszuständen oder Behandlungen
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* Fragen zu Möglichkeiten der Notfallmedizin
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* Informationen zu Sterbebegleitung und Palliativversorgung
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* Überprüfung / Überarbeitung einer bestehenden Patientenverfügung
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* erstmalige Erstellung einer Patientenverfügung
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* Überprüfung / Erstellung eines Notfallbogens
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* bei Personen ohne Betreuer: Überprüfung / Erstellung einer Betreuungsverfügung
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* bei Personen ohne Betreuer: Information über Vorsorgevollmachten
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Welche der o.g. Inhalte besprochen werden ist von der individuellen Situation des Betreuten abhängig.
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Sofern der*die Betroffene nicht selbst in der Lage ist, (Behandlungs-)Wünsche zu äußern, kann dies auch stellvertretend durch einen Betreuer oder Bevollmächtigten getan werden. In diesem Fall wird der mutmaßliche Wille sorgfältig ermittelt und dokumentiert. Gegebenenfalls kann eine Vertreterverfügung oder -dokumentation und ein Notfallbogen erstellt werden.
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'''Fallbesprechung'''
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Im Gesprächsprozess kann sich zeigen, dass eine Fallbesprechung hilfreich ist, um auf Grundlage der individuellen Bedürfnisse die Behandlung und Versorgung in der letzten Lebensphase vorzubereiten. In die Fallbesprechung sind einzubeziehen: Betreute*r, Betreuer*in, Gesprächsbegleiter*in, behandelnder Arzt. Auf Wunsch oder mit Zustimmung können auch Angehörige, Bevollmächtigte, Personal der Einrichtung oder andere Vertrauenspersonen beteiligt werden.
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'''Abschluss des Prozesses''''
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Der Betreuer wird über die Ergebnisse des Gesprächsprozesses informiert.
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'''Erneuter Gesprächsprozess'''
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Bei Änderung der Wünsche bzw. Verhältnisse (z.B. erhebliche gesundheitliche Verschlechterung), kann ein erneuter Gesprächsprozess geführt werden, in dem die Dokumente aktualisiert werden. Betreuer werden gebeten, dem Gesprächsbegleiter solche Anlässe mitzuteilen.
    
==Matierialien / Vordrucke: Beispiele==
 
==Matierialien / Vordrucke: Beispiele==
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