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Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung kann vom Betreuer auch rückwirkend beantragt werden. Voraussetzung ist die Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen für den Zeitpunkt fristgerechter Antragsstellung.
 
Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung kann vom Betreuer auch rückwirkend beantragt werden. Voraussetzung ist die Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen für den Zeitpunkt fristgerechter Antragsstellung.
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'''OLG Karlsruhe vom 02.12.2008; 1 U 207/08:'''
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Das Risiko der Geschäftsunfähigkeit trägt der Geschäftspartner. Wenn im Prozess herauskommt, dass der Vollmachtgeber geschäftsunfähig war, trägt der Geschäftspartner sämtliche Kosten - auch die des Sachverständigen. Zusätzlich muss der Geschäftspartner auch schon für die Zeit Verzugszinsen zahlen, in der er nicht wusste, dass der Vollmachtgeber geschäftsunfähig ist.
    
==== Partielle Geschäftsunfähigkeit ====
 
==== Partielle Geschäftsunfähigkeit ====

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