Beispiel: Jemand beantragt beim [[Betreuungsgericht]] die Bestellung eines Betreuers für seinen Nachbarn, um diesen zu ärgern. Das Gericht holt ein [[Sachverständigengutachten]] ein (Kosten ca. 500 Euro) und lehnt dann die Betreuung ab. Die Auslagen des Gerichts für den Sachverständigen können dem Antragsteller auferlegt werden § 81 Abs. 2 FamFG). | Beispiel: Jemand beantragt beim [[Betreuungsgericht]] die Bestellung eines Betreuers für seinen Nachbarn, um diesen zu ärgern. Das Gericht holt ein [[Sachverständigengutachten]] ein (Kosten ca. 500 Euro) und lehnt dann die Betreuung ab. Die Auslagen des Gerichts für den Sachverständigen können dem Antragsteller auferlegt werden § 81 Abs. 2 FamFG). |