Die Folge daraus ist, dass lediglich bis zu 1.250 Euro jährlich als Arbeitszimmerkosten abgesetzt werden können. Diese Kostenbegrenzung betrifft keine externen Betriebsstätten; auch sind Bürogeräte nicht davon betroffen. | Die Folge daraus ist, dass lediglich bis zu 1.250 Euro jährlich als Arbeitszimmerkosten abgesetzt werden können. Diese Kostenbegrenzung betrifft keine externen Betriebsstätten; auch sind Bürogeräte nicht davon betroffen. |