Ende der Betreuung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Online-Lexikon Betreuungsrecht
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
(8 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
 +
'''Achtung: diese Seite ist sowohl was die Paragraphen als auch den Inhalt betrifft, an die Rechtslage ab 1.1.2023 angepasst.'''
 +
 +
 
Eine rechtliche Betreuung kann auf verschiedene Weisen enden:
 
Eine rechtliche Betreuung kann auf verschiedene Weisen enden:
  
*[[Aufhebung der Betreuung]] durch [[Gerichtsbeschluss|Beschluss]] des Betreuungsgerichtes;
+
*[[Aufhebung der Betreuung]] durch [[Gerichtsbeschluss|Beschluss]] des Betreuungsgerichtes (§ 1870 BGB);
*[[Tod des Betreuten]];
+
*[[Tod des Betreuten]] (§ 1870 BGB);
*aus der Sicht des jeweiligen Betreuers auch durch einen vom Gericht beschlossenen [[Betreuerwechsel]];
+
*aus der Sicht des jeweiligen Betreuers auch durch einen vom Gericht beschlossenen [[Betreuerwechsel]] (§ 1869 BGB);
 
+
*sowie bei [[Vorläufiger Betreuer|vorläufigen Betreuerbestellungen]] auch durch Zeitablauf des in der [[einstweilige Anordnung|einstweiligen Anordnung]] genannten Datums (§ 302 FamFG).
*sowie bei [[Vorläufiger Betreuer|vorläufigen Betreuerbestellungen]] auch durch Zeitablauf des in der einstweiligen Anordnung genannten Datums (spätestens nach 6 Monaten).
 
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
[[Schlusstätigkeiten]]
+
*[[Schlusstätigkeiten]]
 
+
*[[Schlussbericht]]
 +
*[[Schlussrechnungslegung]]
 +
*[[Notgeschäftsführung]]
  
 
[[Kategorie:Betreuungsende]]
 
[[Kategorie:Betreuungsende]]

Aktuelle Version vom 9. März 2024, 12:56 Uhr

Achtung: diese Seite ist sowohl was die Paragraphen als auch den Inhalt betrifft, an die Rechtslage ab 1.1.2023 angepasst.


Eine rechtliche Betreuung kann auf verschiedene Weisen enden:

Siehe auch