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'''Seite ist an die Rechtslage ab 1.1.23 angepasst; in den Beschlüssen wird oft noch der alte § 1903 BGB erwähnt, dessen Inhalt unverändert in § 1825 BGB übertragen wurde'''
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'''Seite ist an die Rechtslage ab 1.1.23 angepasst; in den Beschlüssen wird oft noch der alte § 1903 BGB erwähnt, dessen Inhalt unverändert in § 1825 BGB übertragen wurde. Im Artikel sind ausklappbare Textteile enthalten.'''
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==Vorbemerkungen==
 
Der '''Einwilligungsvorbehalt''' ist eine spezielle Anordnung des [[Betreuungsgericht]]es, die zusätzlich zu einer [[Betreuerbestellung]] erfolgen kann und die [[Geschäftsfähigkeit]] des Betroffenen einschränkt. Er ähnelt von den Voraussetzungen und Rechtsfolgen der frührene Entmündigung wegen Verschwendung. Der Einwilligungsvorhalt hat nichts mit der [[Einwilligungsfähigkeit]] bei strafrechtlichen Einwilligungen, z.B. bei [[Heilbehandlung]]en zu tun.
 
Der '''Einwilligungsvorbehalt''' ist eine spezielle Anordnung des [[Betreuungsgericht]]es, die zusätzlich zu einer [[Betreuerbestellung]] erfolgen kann und die [[Geschäftsfähigkeit]] des Betroffenen einschränkt. Er ähnelt von den Voraussetzungen und Rechtsfolgen der frührene Entmündigung wegen Verschwendung. Der Einwilligungsvorhalt hat nichts mit der [[Einwilligungsfähigkeit]] bei strafrechtlichen Einwilligungen, z.B. bei [[Heilbehandlung]]en zu tun.
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==Vorbemerkungen==
   
===Betreuerbestellung hat keinen Einfluss auf Geschäftsfähigkeit===
 
===Betreuerbestellung hat keinen Einfluss auf Geschäftsfähigkeit===
 
Die [[Betreuerbestellung|Bestellung eines Betreuers]] beeinträchtigt nicht eine bestehende [[Geschäftsfähigkeit]]. Vor 1992 war das anders. Wurde man seinerzeit wegen Geisteskrankheit [[wikipedia:de:Entmündigung|entmündigt]], galt man als geschäftsunfähig. Wegen anderer Gründe entmündigte Personen (Geistesschwäche, Trunksucht, Rauschgiftsucht und Verschwendung) galten als beschränkt geschäftsfähig.
 
Die [[Betreuerbestellung|Bestellung eines Betreuers]] beeinträchtigt nicht eine bestehende [[Geschäftsfähigkeit]]. Vor 1992 war das anders. Wurde man seinerzeit wegen Geisteskrankheit [[wikipedia:de:Entmündigung|entmündigt]], galt man als geschäftsunfähig. Wegen anderer Gründe entmündigte Personen (Geistesschwäche, Trunksucht, Rauschgiftsucht und Verschwendung) galten als beschränkt geschäftsfähig.
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Als Beispiel ist zu erwähnen, dass [[wikipedia:de:Kaufvertrag|Kaufverträge]], die auf diese Weise nichtig werden, im Rahmen der Bestimmungen über die [[wikipedia:de:ungerechtfertigte Bereicherung|ungerechtfertigte Bereicherung]] (§{{Zitat de §|812|bgb}} ff. [[wikipedia:de:Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]]) abzuwickeln sind. Hier sind in der Regel sowohl die Ware als auch der Geldbetrag dem jeweils Anderen zu erstatten. Hierbei ist es allerdings möglich, dass der Betreute zwischenzeitlich [[wikipedia:de:ungerechtfertigte Bereicherung|entreichert]] ist, z.B. infolge Verlust der erworbenen Ware ({{Zitat de §|818|bgb}} Abs. 3 BGB). In solchen Fällen ist die Ware nicht mehr zurückzugeben, der Kaufpreis jedoch muss erstattet werden (Folge des sog. [[wikipedia:de:Abstraktionsprizip|Abstraktionsprinzip]]s).
 
Als Beispiel ist zu erwähnen, dass [[wikipedia:de:Kaufvertrag|Kaufverträge]], die auf diese Weise nichtig werden, im Rahmen der Bestimmungen über die [[wikipedia:de:ungerechtfertigte Bereicherung|ungerechtfertigte Bereicherung]] (§{{Zitat de §|812|bgb}} ff. [[wikipedia:de:Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]]) abzuwickeln sind. Hier sind in der Regel sowohl die Ware als auch der Geldbetrag dem jeweils Anderen zu erstatten. Hierbei ist es allerdings möglich, dass der Betreute zwischenzeitlich [[wikipedia:de:ungerechtfertigte Bereicherung|entreichert]] ist, z.B. infolge Verlust der erworbenen Ware ({{Zitat de §|818|bgb}} Abs. 3 BGB). In solchen Fällen ist die Ware nicht mehr zurückzugeben, der Kaufpreis jedoch muss erstattet werden (Folge des sog. [[wikipedia:de:Abstraktionsprizip|Abstraktionsprinzip]]s).
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===Prozessunfähigkeit===
 
===Prozessunfähigkeit===
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Betreute mit Einwilligungfsvorbehalt sind in dessen Gültigkeitsbereich prozessunfähig {§ 52 ZPO).
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Rechtsprechung:
 
Rechtsprechung:
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# Das Bestehen eines Betreuungsverhältnisses führt nicht allein zum Wegfall der Handlungsfähigkeit. Daran fehlt es erst dann, wenn der Betreute zudem geschäftsunfähig ist.
 
# Das Bestehen eines Betreuungsverhältnisses führt nicht allein zum Wegfall der Handlungsfähigkeit. Daran fehlt es erst dann, wenn der Betreute zudem geschäftsunfähig ist.
 
# Wenn ein Einwilligungsvorbehalt (§ 1903 BGB) angeordnet worden ist, bedarf eine Willenserklärung des Betreuten, die den Aufgabenkreis des Betreuers betrifft, der Einwilligung des Betreuers, wenn die Willenserklärung dem Betreuten nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil bietet. In diesem Fall bedürfen auch Handlungen im Verwaltungsverfahren der Einwilligung des Betreuers.
 
# Wenn ein Einwilligungsvorbehalt (§ 1903 BGB) angeordnet worden ist, bedarf eine Willenserklärung des Betreuten, die den Aufgabenkreis des Betreuers betrifft, der Einwilligung des Betreuers, wenn die Willenserklärung dem Betreuten nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil bietet. In diesem Fall bedürfen auch Handlungen im Verwaltungsverfahren der Einwilligung des Betreuers.
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===Fristen laufen erst, wenn der Betreuer Kenntnis erhält===
 
===Fristen laufen erst, wenn der Betreuer Kenntnis erhält===
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Erhält ein Betreuer erst nach Ablauf der Einspruchsfrist Kenntnis von einem gegen den Betreuten gerichteten und nicht wirksam zugestellten Vollstreckungsbescheid, kann er diesen deshalb nicht wirksam mit einem verspäteten Einspruch anfechten. Er muss vielmehr eine Nichtigkeitsklage gem. § 579 Abs. 1 Ziff. 4 ZPO erheben. Die Frist dafür beträgt gem. § 586 ZPO einen Monat ab Zustellung des Bescheides an den Betreuer.
 
Erhält ein Betreuer erst nach Ablauf der Einspruchsfrist Kenntnis von einem gegen den Betreuten gerichteten und nicht wirksam zugestellten Vollstreckungsbescheid, kann er diesen deshalb nicht wirksam mit einem verspäteten Einspruch anfechten. Er muss vielmehr eine Nichtigkeitsklage gem. § 579 Abs. 1 Ziff. 4 ZPO erheben. Die Frist dafür beträgt gem. § 586 ZPO einen Monat ab Zustellung des Bescheides an den Betreuer.
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Rechtsprechung:
 
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# Bloßes Schweigen stellt keine Genehmigung dar.
 
# Bloßes Schweigen stellt keine Genehmigung dar.
 
# Sind Bewilligungsbescheide über Sozialleistungen in Bestandskraft erwachsen, steht die Höhe der darin festgestellten Zahlungsansprüche zwischen den Beteiligten bindend fest.
 
# Sind Bewilligungsbescheide über Sozialleistungen in Bestandskraft erwachsen, steht die Höhe der darin festgestellten Zahlungsansprüche zwischen den Beteiligten bindend fest.
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===Einwilligungsvorbehalt bei Geschäftsunfähigkeit===
 
===Einwilligungsvorbehalt bei Geschäftsunfähigkeit===
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'''Rechtsprechung''':
 
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'''LG Trier, Urt. v. 27.11.2003 – 3 S 89/03''', MMR 2004, 263:
 
'''LG Trier, Urt. v. 27.11.2003 – 3 S 89/03''', MMR 2004, 263:
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# Zu einer Willenserklärung, die eine geringfügige Angelegenheit des täglichen Lebens – wie etwa den Erwerb geringer Mengen Alkoholika – betrifft, bedarf der Betroffene auch bei bestehendem Einwilligungsvorbehalt für die Vermögenssorge nicht der Einwilligung seines Betreuers, es sei denn, das Betreuungsgericht hat hierfür gemäß § 1903 Abs. 3 Satz 2 BGB eine gesonderte Anordnung getroffen (qualifizierter Einwilligungsvorbehalt).
 
# Zu einer Willenserklärung, die eine geringfügige Angelegenheit des täglichen Lebens – wie etwa den Erwerb geringer Mengen Alkoholika – betrifft, bedarf der Betroffene auch bei bestehendem Einwilligungsvorbehalt für die Vermögenssorge nicht der Einwilligung seines Betreuers, es sei denn, das Betreuungsgericht hat hierfür gemäß § 1903 Abs. 3 Satz 2 BGB eine gesonderte Anordnung getroffen (qualifizierter Einwilligungsvorbehalt).
 
# Auch eine Anordnung nach § 1903 Abs. 3 Satz 2 BGB muss verhältnismäßig sein. Deshalb hat der Tatrichter vor allem zu prüfen, ob der qualifizierte Einwilligungsvorbehalt geeignet und erforderlich ist, um den bezweckten Erfolg zu erreichen (hier: den Betroffenen daran zu hindern, Alkohol zu erwerben).
 
# Auch eine Anordnung nach § 1903 Abs. 3 Satz 2 BGB muss verhältnismäßig sein. Deshalb hat der Tatrichter vor allem zu prüfen, ob der qualifizierte Einwilligungsvorbehalt geeignet und erforderlich ist, um den bezweckten Erfolg zu erreichen (hier: den Betroffenen daran zu hindern, Alkohol zu erwerben).
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===Geldmittel zur freien Verfügung===
 
===Geldmittel zur freien Verfügung===
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Infos zum [[Betreuungsrecht-Lexikon:Haftungsausschluss|Haftungsausschluss]]
 
Infos zum [[Betreuungsrecht-Lexikon:Haftungsausschluss|Haftungsausschluss]]
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{{Quelle Wikipedia|Einwilligungsvorbehalt| 24. Juni  2006|3=http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Einwilligungsvorbehalt&oldid=18234234}}
 

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