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[[Bild:Einwilligungsvorbehalte.gif|thumb|300px|right|Anordnung von Einwilligungsvorbehalten]]
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'''Achtung: der Einwilligungsvorbehalt ist ab 1.1.2023 - inhaltlich unverändert in § 1825 BGB geregelt.'''
[[Bild:Einwilligungsvorbehalte2001_2007.gif|thumb|300px|right|Einwilligungsvorbehalte im reg. Vergleich]]
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Der '''Einwilligungsvorbehalt''' ist eine spezielle Anordnung des [[Betreuungsgericht]]es, die zusätzlich zu einer [[Betreuerbestellung]] erfolgen kann und die [[Geschäftsfähigkeit]] des Betroffenen einschränkt. Er ähnelt von den Voraussetzungen und Rechtsfolgen der frührene Entmündigung wegen Verschwendung. Der Einwilligungsvorhalt hat nichts mit der [[Einwilligungsfähigkeit]] bei strafrechtlichen Einwilligungen, z.B. bei [[Heilbehandlung]]en zu tun.
 
Der '''Einwilligungsvorbehalt''' ist eine spezielle Anordnung des [[Betreuungsgericht]]es, die zusätzlich zu einer [[Betreuerbestellung]] erfolgen kann und die [[Geschäftsfähigkeit]] des Betroffenen einschränkt. Er ähnelt von den Voraussetzungen und Rechtsfolgen der frührene Entmündigung wegen Verschwendung. Der Einwilligungsvorhalt hat nichts mit der [[Einwilligungsfähigkeit]] bei strafrechtlichen Einwilligungen, z.B. bei [[Heilbehandlung]]en zu tun.
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Für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts im Bereich der Vermögenssorge muss eine konkrete Gefahr des Vermögens des Betroffenen durch sein aktives Tun festgestellt werden, indem er etwa vermögenserhaltende und -schützende Maßnahmen des Betreuers konterkariert oder andere vermögensschädigende Maßnahmen trifft (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 15. August 2018 - XII ZB 10/18 - FamRZ 2018, 1770).
 
Für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts im Bereich der Vermögenssorge muss eine konkrete Gefahr des Vermögens des Betroffenen durch sein aktives Tun festgestellt werden, indem er etwa vermögenserhaltende und -schützende Maßnahmen des Betreuers konterkariert oder andere vermögensschädigende Maßnahmen trifft (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 15. August 2018 - XII ZB 10/18 - FamRZ 2018, 1770).
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'''AG Brandenburg, Beschluss vom 03.09.2021, 85 XVII 154/18'''
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Ein Einwilligungsvorbehalt (§ 1903 BGB) kann grundsätzlich auch bei Willenserklärungen des Betroffenen angeordnet werden, die den Aufgabenkreis des Fernmeldeverkehrs betreffen.
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'''LG Berlin, Beschluss vom 29.12.2021, 87 T 285/20, 87 T 290/20'''
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Ein Einwilligungsvorbehalt kann auch auf Willenserklärungen im Bereich der Wahrnehmung der Angelegenheiten der Staatsangehörigkeit erstreckt werden.
    
===Einwilligungsvorbehalt muss sich auf Betreueraufgabenkreise beziehen===
 
===Einwilligungsvorbehalt muss sich auf Betreueraufgabenkreise beziehen===
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# Erstreckt sich der [[Aufgabenkreis]] und der Einwilligungsvorbehalt  einer Betreuerin auch auf den Verfahrensgegenstand der kostenauslösenden Grundbuchverfahren, besteht für das Grundbuchverfahren keine Verfahrensfähigkeit des Betreuten, wenn die Einleitung  des Verfahrens ohne Wissen und Billigung der Betreuerin erfolgt. (Leitsatz des Einsenders)
 
# Erstreckt sich der [[Aufgabenkreis]] und der Einwilligungsvorbehalt  einer Betreuerin auch auf den Verfahrensgegenstand der kostenauslösenden Grundbuchverfahren, besteht für das Grundbuchverfahren keine Verfahrensfähigkeit des Betreuten, wenn die Einleitung  des Verfahrens ohne Wissen und Billigung der Betreuerin erfolgt. (Leitsatz des Einsenders)
 
# Die Kostenhaftung nach § 22 Absatz 1 GNotKG setzt nicht voraus, dass der Antrag von einer nach § 9 FamFG verfahrensfähigen Person gestellt wurde. (amtl. Leitsatz)
 
# Die Kostenhaftung nach § 22 Absatz 1 GNotKG setzt nicht voraus, dass der Antrag von einer nach § 9 FamFG verfahrensfähigen Person gestellt wurde. (amtl. Leitsatz)
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'''LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.03.2021, L 9 AS 3091/19'''
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# Im Gegensatz zum sozialgerichtlichen Verfahren kann im Verwaltungsverfahren jede natürliche Person als Bevollmächtigter auftreten, solange sie handlungsfähig im Sinne des § 11 SGB X ist.
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# Das Bestehen eines Betreuungsverhältnisses führt nicht allein zum Wegfall der Handlungsfähigkeit. Daran fehlt es erst dann, wenn der Betreute zudem geschäftsunfähig ist.
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# Wenn ein Einwilligungsvorbehalt (§ 1903 BGB) angeordnet worden ist, bedarf eine Willenserklärung des Betreuten, die den Aufgabenkreis des Betreuers betrifft, der Einwilligung des Betreuers, wenn die Willenserklärung dem Betreuten nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil bietet. In diesem Fall bedürfen auch Handlungen im Verwaltungsverfahren der Einwilligung des Betreuers.
    
===Fristen laufen erst, wenn der Betreuer Kenntnis erhält===
 
===Fristen laufen erst, wenn der Betreuer Kenntnis erhält===
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[[Bild:betroyt.jpg|right||link=https://betroyt.de/podcast/]]
 
[[Bild:betroyt.jpg|right||link=https://betroyt.de/podcast/]]
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==Podcast betroyt.de==
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==Videos und Podcasts==
*[https://betroyt.podigee.io/50-vermogen-2 Betroyt-de-Podcast von Rechtsanwalt Roy Kreutzer zum Thema Einwilligungsvorbehalt] [https://betroyt.de/wp-content/uploads/2021/08/Folge.050.Vermoegen.II_.-.Ein_.kurzer.Ueberblick.zum_.Einwilligungsvorbehalt.mp3 (direkt zur MP3-Datei, ca. 15 Minuten)]
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*[https://betroyt.de/podcast/folge-50-vermogen-ii-ein-kurzer-uberblick-zum-einwilligungsvorbehalt/ Podcast betroyt.de zum Einwilligungsvorbehalt]
 
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*[https://youtu.be/l47tZxYcDw0 Youtube-Video (Betreuerschmiede) zum Einwilligungsvorbehalt]
*[https://betroyt.de/podcast/ Zu allen Betroyt.de-Podcasts]
      
==Weblinks==
 
==Weblinks==
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*Gitter/Schmitt: Die geschenkte Eigentumswohnung – BGHZ 78, 29; JuS 1982, 253
 
*Gitter/Schmitt: Die geschenkte Eigentumswohnung – BGHZ 78, 29; JuS 1982, 253
 
*[http://skm.bistum-trier.de/fachinfo/schenk.htm Holzhauer: Schenkungen aus dem Vermögen Betreuter; FamRZ 2000, 1063]
 
*[http://skm.bistum-trier.de/fachinfo/schenk.htm Holzhauer: Schenkungen aus dem Vermögen Betreuter; FamRZ 2000, 1063]
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*[https://dopus.uni-speyer.de/frontdoor/deliver/index/docId/1500/file/1500_Janda_FamRZ_2013-1_zivilrechtl_Handlungsf.pdf Janda, Grundlagen der Einschränkung der zivilrechtlichen Handlungsfähigkeit; FamRZ 2013, 16 (PDF)]
 
*Jauernig: Noch einmal: Die geschenkte Eigentumswohnung – BGHZ 78, 28; JuS 1982, 576
 
*Jauernig: Noch einmal: Die geschenkte Eigentumswohnung – BGHZ 78, 28; JuS 1982, 576
 
*Jerschke: Ist die Schenkung eines vermieteten Grundstücks rechtlich vorteilhaft?; DNotZ 1982, 459
 
*Jerschke: Ist die Schenkung eines vermieteten Grundstücks rechtlich vorteilhaft?; DNotZ 1982, 459
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==Vordrucke==
 
==Vordrucke==
 
[[Bild:Klarsicht.gif|right]]
 
[[Bild:Klarsicht.gif|right]]
*[http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/betreuung/arbeitshilfen_ehrenamtliche_betreuer/2_Arbeitshilfen_und_Formulare_fuer_das_gerichtliche_Betreuungsverfahren/aenderungen_im_Betreuungsbedarf/6_Anordnung_eines_Einwilligungsvorbehaltes.pdf Anregung eines Einwilligungsvorbehaltes (PDF)]
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*[https://www.gesetzliche-betreuung-nbg.de/wp-content/uploads/2014/11/Einwilligungsvorbehalt.pdf Anregung eines Einwilligungsvorbehaltes (PDF)]
 
*[http://www.anwaltonline.net/formulare/einwilligungsvorbehalt.html Anregung eines Einwilligungsvorbehaltes (Anwalt Online)]
 
*[http://www.anwaltonline.net/formulare/einwilligungsvorbehalt.html Anregung eines Einwilligungsvorbehaltes (Anwalt Online)]
*[http://www.horstdeinert.de/lexikon/Aufgabenkreise.pdf Antrag Betreuungserweiterung sowie Einwilligungsvorbehalt]
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*[http://www.horstdeinert.de/lexikon/Einwilligungsvorbehalt.pdf Schreiben an Gläubiger bei Einwilligungsvorbehalt]
   
*[http://www.ehrenamt-im-netz.de/file_download/26 Mitteilung an Vertragspartner bei Einwilligungsvorbehalt]
 
*[http://www.ehrenamt-im-netz.de/file_download/26 Mitteilung an Vertragspartner bei Einwilligungsvorbehalt]
  

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