Checkliste Vermögenssorge: Unterschied zwischen den Versionen

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1. Existieren: Girokonten, Sparguthaben, Schließfächer, Wertpapierdepots ? Ermittlung der zuständigen Geldinstitute, Konten-, Schließfach- und Depot-Nummern.
 
1. Existieren: Girokonten, Sparguthaben, Schließfächer, Wertpapierdepots ? Ermittlung der zuständigen Geldinstitute, Konten-, Schließfach- und Depot-Nummern.
  
2. Sollen oder müssen Konten gesperrt werden? (nur bei angeordnetem [[Einwilligungsvorbehalt]] gemäß § 1903 BGB möglich, aber nicht unbedingt zwingend erforderlich)
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2. Sollen oder müssen Konten gesperrt werden? (nur bei angeordnetem [[Einwilligungsvorbehalt]] gemäß § 1903 BGB oder bei sicherer [[Geschäftsfähigkeit|Geschäftsunfähigkeit]] möglich, aber nicht unbedingt zwingend erforderlich)
  
 
3. Kontovollmachten unter Vorlage der Bestellungsurkunde erteilen lassen (Bank)
 
3. Kontovollmachten unter Vorlage der Bestellungsurkunde erteilen lassen (Bank)
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8. Sind Ansprüche gegen dritte Personen vorhanden? z.B. [[Erbrecht|Erbansprüche]], Darlehen an Dritte, ausste-hende Lohn- oder Mietzahlungen von dritten Personen
 
8. Sind Ansprüche gegen dritte Personen vorhanden? z.B. [[Erbrecht|Erbansprüche]], Darlehen an Dritte, ausste-hende Lohn- oder Mietzahlungen von dritten Personen
  
9. sozialrechtliche Ansprüche prüfen Arbeitslosengeld/-hilfe (Arbeitsamt); Krankengeld (Kranken-kasse), [[Rente]]n,  Opferentschädigung (Versorgungsamt), Wohngeld (Wohnungsamt, Stadt-verwaltung), Kindergeld (Arbeitsamt; auch für über 18jährige Kinder), [[Sozialhilfe]] (Sozialamt, Stadtverwaltung)  
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9. sozialrechtliche Ansprüche prüfen Arbeitslosengeld (Arbeitsagentur, Jobcenter); Krankengeld (Krankenkasse), [[Rente]]n,  Opferentschädigung (Versorgungsamt), Wohngeld (Wohnungsamt, Stadtverwaltung), Kindergeld (Arbeitsagentur; auch für über 18jährige Kinder), Eingliederungshilfe für Behinderte, [[Sozialhilfe|Grundsicherung/Sozialhilfe]] (Sozialamt, Stadtverwaltung)  
  
 
Bei Pflegebedürftigkeit Pflegegeld nach SGB-V bzw. SGB-XII (Krankenkasse bzw. Sozialamt), Freifahrt im  Nahverkehr (Schwerbehindertenausweis/Versorgungsamt), Gebührenbefreiung/-ermäßigung von  [[Rundfunkbeitrag]] und Telefongebühren (Sozialamt, Stadtverwaltung, Beitragsservice)
 
Bei Pflegebedürftigkeit Pflegegeld nach SGB-V bzw. SGB-XII (Krankenkasse bzw. Sozialamt), Freifahrt im  Nahverkehr (Schwerbehindertenausweis/Versorgungsamt), Gebührenbefreiung/-ermäßigung von  [[Rundfunkbeitrag]] und Telefongebühren (Sozialamt, Stadtverwaltung, Beitragsservice)
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15. [[Rechnungslegung]] (in der Regel jährlich dem Betreuungsgericht zu erteilen, wenn vom Gericht keine Befreiung hiervon erteilt wurde) auch bei einer Befreiung von der Rechnungslegung geordnete Belegführung sicherstellen
 
15. [[Rechnungslegung]] (in der Regel jährlich dem Betreuungsgericht zu erteilen, wenn vom Gericht keine Befreiung hiervon erteilt wurde) auch bei einer Befreiung von der Rechnungslegung geordnete Belegführung sicherstellen
 
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==

Version vom 10. Januar 2017, 13:41 Uhr

Checkliste Vermögenssorge

Bei Übernahme einer Betreuung mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge sollte der Betreuer folgende Checkliste beachten:

1. Existieren: Girokonten, Sparguthaben, Schließfächer, Wertpapierdepots ? Ermittlung der zuständigen Geldinstitute, Konten-, Schließfach- und Depot-Nummern.

2. Sollen oder müssen Konten gesperrt werden? (nur bei angeordnetem Einwilligungsvorbehalt gemäß § 1903 BGB oder bei sicherer Geschäftsunfähigkeit möglich, aber nicht unbedingt zwingend erforderlich)

3. Kontovollmachten unter Vorlage der Bestellungsurkunde erteilen lassen (Bank)

4. existieren weitere Vermögenswerte: Immobilien (ggf. Grundbuchauszug vom Grundbuchamt des Amtsgerichtes besorgen) Schmuck, Antiquitäten?

5. existieren Schulden oder sonstige laufende Zahlungspflichten? Ggf. eine SCHUFA-Selbstauskunft auf den Namen des Betreuten einholen (ca. 8 Euro Gebühr).

6. Feststellung der laufenden Einnahmen nach Art, Höhe und auszahlender Stelle (Aktenzeichen, Versicherungsnummer etc.). Benachrichtigung dieser Stellen über die eingerichtete Betreuung.

7. Vermögensverwaltung sicherstellen Kontoauszüge ordnen, Quittungen zuordnen, Kontrolle der Zahlungseingänge, ggf. anmahnen.

8. Sind Ansprüche gegen dritte Personen vorhanden? z.B. Erbansprüche, Darlehen an Dritte, ausste-hende Lohn- oder Mietzahlungen von dritten Personen

9. sozialrechtliche Ansprüche prüfen Arbeitslosengeld (Arbeitsagentur, Jobcenter); Krankengeld (Krankenkasse), Renten, Opferentschädigung (Versorgungsamt), Wohngeld (Wohnungsamt, Stadtverwaltung), Kindergeld (Arbeitsagentur; auch für über 18jährige Kinder), Eingliederungshilfe für Behinderte, Grundsicherung/Sozialhilfe (Sozialamt, Stadtverwaltung)

Bei Pflegebedürftigkeit Pflegegeld nach SGB-V bzw. SGB-XII (Krankenkasse bzw. Sozialamt), Freifahrt im Nahverkehr (Schwerbehindertenausweis/Versorgungsamt), Gebührenbefreiung/-ermäßigung von Rundfunkbeitrag und Telefongebühren (Sozialamt, Stadtverwaltung, Beitragsservice)

10. Geldanlage: Ist Bargeld/Sparguthaben vorhanden, das für den laufenden Lebensbedarf des Be-treuten nicht benötigt wird? Ggf. Kauf von Wertpa-pieren (nach Bankauskunft über Mündelsicherheit); Renditen vergleichen;, ist ein vorzeitiger Wertpapierverkauf möglich?

11. Ist ein Bestattungsvertrag und/oder Grabpflegevertrag vorhanden? ggf. abschließen (z.B. bei Gesellschaft für Dauergrabpflege)

12. Existieren Lebensversicherungen/ Bausparverträge? ggf. Kapitalstand erfragen; Versicherungen für laufenden Lebensunterhalt kündigen?; ggf. zuvor Rückkaufswerte erfragen

13. weitere Versicherungen vorhanden? z.B. Hausrat, Haftpflicht, Rechtsschutz, Unfall usw.; Erforderlichkeit prüfen, Beiträge vergleichen, ggf. kündigen, ggf. günstigere Versicherungen abschließen

14. Vermögensverzeichnis für das Betreuungsgericht erstellen (§ 1802 BGB)

15. Rechnungslegung (in der Regel jährlich dem Betreuungsgericht zu erteilen, wenn vom Gericht keine Befreiung hiervon erteilt wurde) auch bei einer Befreiung von der Rechnungslegung geordnete Belegführung sicherstellen

Siehe auch