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==Heilbehandlungen==
 
==Heilbehandlungen==
 
[[Bild:Heilbehandlungen.gif|thumb|right|Genehmigte Heilbehandlungen]]
 
[[Bild:Heilbehandlungen.gif|thumb|right|Genehmigte Heilbehandlungen]]
Die Zahl der genehmigten Maßnahmen nach § 1904 BGB ([[Heilbehandlung|gefährliche Heilmaßnahmen]]) im Bereich der Gesundheitssorge sank 2009 erneut geringfügig.  Sie  betrug 2009 3.383 (2008 3.481; Rückgang um 2,8 %). Statistisch wird bisher nicht erfasst, ob es sich um Genehmigungen nach § 1904 Abs. 1 BGB (gefährliche Behandlungen) oder nach Abs. 2 ([[Sterbehilfe|Beendigung bzw. Nichteinleitung lebenserhaltender Maßnahmen]]) handelt. Im Jahre 2009 waren von den Genehmigungen nach § 1904 BGB 474 = 14,01 % (2008: 610 = 16,46 %) nicht von Betreuern, sondern von [[Vorsorgevollmacht|Bevollmächtigten]] beantragt worden
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Die Zahl der genehmigten Maßnahmen nach § 1904 BGB ([[Heilbehandlung|gefährliche Heilmaßnahmen]]) im Bereich der Gesundheitssorge sank 2011 erheblich gegenüber den Vorjahren.  Sie  betrug 2011 2.137 (2010: 3.374, 2009 3.383) und lag damit um rund 36,7 % unter dem Vorjahr. Statistisch wird auch weiterhin nicht erfasst, ob es sich um Genehmigungen nach § 1904 Abs. 1 BGB (gefährliche Behandlungen) oder nach Abs. 2 (Beendigung bzw. Nichteinleitung lebenserhaltender Maßnahmen) handelt. Im Jahre 2011 waren von den Genehmigungsverfahren nach § 1904 BGB 465 = 19,96 % (Vorjahr 513 = 14,24 % nicht von Betreuern, sondern von Bevollmächtigten initiiert worden.
    
Quelle: Bundesamt für Justiz; Sondererhebung Verfahren nach dem Betreuungsgesetz 1992 - 2009 (Zahlen 2000 - 2007 ohne Hamburg), Grafik: Deinert
 
Quelle: Bundesamt für Justiz; Sondererhebung Verfahren nach dem Betreuungsgesetz 1992 - 2009 (Zahlen 2000 - 2007 ohne Hamburg), Grafik: Deinert

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