− | Freiheitsentziehende Maßnahmen wurden 54.131 mal (2008 52.811) genehmigt. Gegenüber dem Vorjahr war das ein Anstieg um 2,5 %. 2009 ging die [[Unterbringung]] in 6.952 Fällen (=12,81 %) auf Anträge von Bevollmächtigten zurück (2008: 6.151 = 11,28 %). Die Unterbringungsquote je 10.000 Einwohner lag 2009 zwischen 1,59 (Vorjahr 1,43, jeweils Thüringen) und 13,59 (2008: 13,12; jeweils Bayern). Mittelwert war 6,62 (2008: 6,44). | + | Freiheitsentziehende Maßnahmen wurden 57.116 mal (2010: 55.366, 2009: 54.131) genehmigt. Gegenüber dem Vorjahr war das ein Anstieg um 3,16 %. 2011 gingen die [[Unterbringungsverfahren]] in 9.064 Fällen (2010: 8.051 Fälle =14,07 %, 2009: 6.952 = 12,81 %) auf Anträge von Bevollmächtigten zurück Die Unterbringungsquote je 10.000 Einwohner lag 2011 wie 2010 zwischen 1,66 (2009 1,59, jeweils Thüringen) und 13,38 (2010: 13,42, 2009: 13,59; jeweils Bayern). Mittelwert war 6,98 (2010: 6,77, 2009: 6,62). |
− | [[Unterbringungsähnliche Maßnahme]]n wurden 2009 96.062 (2008 91.823) genehmigt. Dies ist ein Anstieg von 4,6 % ggü. 2008. Im Jahr 2009 gingen die unterbringungsähnlichen Maßnahmen in 23.676 Fällen (= 24,65 %) auf Anträge von Bevollmächtigten zurück (2008: 21.227 = 21,59 %). Die Quote unterbringungsähnlicher Maßnahmen je 10.000 Einwohner schwankte 2009 zwischen 0,96 (2008 1,14; jeweils Berlin) und 20,59 (2008 20,27; jeweils Bayern). Mittelwert war 11,74 (2008: 11,2). | + | [[Unterbringungsähnliche Maßnahme]]n , wie Fixierungen und Bettgitter wurden im Jahre 2011 89.074 mal genehmigt (2010: 98.119, 2009: 96.062). Dies ist ein Rückgang von 9,2 % ggü. dem Vorjahr. Möglicherweise machen sich Projekte zur Reduzierung von Fixierungsmaßnahmen damit erstmalig statistisch bemerkbar. |
| + | Im Jahr 2011 gingen die unterbringungsähnlichen Maßnahmen in 29.694 Fällen = 30,68 (2010: 29.416 Fälle = 27,75 %, 2009: 23.676 = 24,65 %) auf Anträge von Bevollmächtigten zurück. Der Rückgang der Gesamtmaßnahmen ist daher ausschließlich auf geringere Anträge von Betreuern zurück zu führen. |