Betreuungsrechtsreform

Aus Online-Lexikon Betreuungsrecht
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Materialien zur neuen Reform des Betreuungsrechtes

Das Betreuungsrecht sowie das Vormundschaftsrecht werden erneut geändert. Von Mitte 2018 bis Ende 2019 fanden vorbereitende Gespräche in einer interdiziplinären Arbeitsgruppe beim Bundesjustizministerium statt. Im Juni 2019 wurde ein Referentenentwurf vorgelegt und Ende September 2019 ein Regierungsentwurf dem Bundesrat zugeleitet. Bis März 2021 soll das parlamentarische Verfahren durchlaufen worden sein. Ein Inkrafttreten der Neuregelungen ist für den 1.1.2023 geplant.

Die Materialien zum Gesetz werden an dieser Stelle verlinkt.

Literatur zur Reform

  • Brosey: Reform des Betreuungsrechts: § 1821 BGB-E; BtPrax 2020, 161
  • Deinert: Änderungen des Betreuerstatus sowie der Rechte und Pflichten von Berufsbetreuern; BtPrax 2020, 169
  • Fröschle/Pelkmann: Reformen im Betreuungsrecht - Verein und Behörde; BtPrax 2020, 165
  • Schnellenbach/Normann-Scheerer/Loer: Der Referentenentwurf zur Reform des Vormundschaftsgericht- und Betreuungsrechts; BtPrax 2020, 119
  • Schwab: Die große Pareagraphenwanderung und mehr; FamRZ 2020, 1321

Siehe auch