Betreuungsrechtsreform: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Betreuungsrecht sowie das Vormundschaftsrecht werden erneut geändert. Von Mitte 2018 bis Ende 2019 fanden vorbereitende Gespräche in einer interdiziplinären Arbeitsgruppe beim Bundesjustizministerium statt. Im Juni 2019 wurde ein Referentenentwurf vorgelegt und Ende September 2019 ein Regierungsentwurf dem Bundesrat zugeleitet. Bis März 2021 soll das parlamentarische Verfahren durchlaufen worden sein. Ein Inkrafttreten der Neuregelungen ist für den 1.1.2023 geplant. | Das Betreuungsrecht sowie das Vormundschaftsrecht werden erneut geändert. Von Mitte 2018 bis Ende 2019 fanden vorbereitende Gespräche in einer interdiziplinären Arbeitsgruppe beim Bundesjustizministerium statt. Im Juni 2019 wurde ein Referentenentwurf vorgelegt und Ende September 2019 ein Regierungsentwurf dem Bundesrat zugeleitet. Bis März 2021 soll das parlamentarische Verfahren durchlaufen worden sein. Ein Inkrafttreten der Neuregelungen ist für den 1.1.2023 geplant. | ||
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+ | *[https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Reform_Betreuungsrecht_Vormundschaft.html Regierungsentwurf vom September 2019 und vorangegangener Referentenentwurf samt Stellungnahmen diverser Verbände] | ||
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==Siehe auch== | ==Siehe auch== |
Version vom 20. Oktober 2020, 17:33 Uhr
Materialien zur neuen Reform des Betreuungsrechtsrechtes
Das Betreuungsrecht sowie das Vormundschaftsrecht werden erneut geändert. Von Mitte 2018 bis Ende 2019 fanden vorbereitende Gespräche in einer interdiziplinären Arbeitsgruppe beim Bundesjustizministerium statt. Im Juni 2019 wurde ein Referentenentwurf vorgelegt und Ende September 2019 ein Regierungsentwurf dem Bundesrat zugeleitet. Bis März 2021 soll das parlamentarische Verfahren durchlaufen worden sein. Ein Inkrafttreten der Neuregelungen ist für den 1.1.2023 geplant.
Die Materialien zum Gesetz werden an dieser Stelle verlinkt.