Betreuungsorganisationsgesetz

Aus Online-Lexikon Betreuungsrecht
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Basisdaten
Volltitel: Betreuungsorganisationsgesetz
Kurztitel: Betreuungsorganisationsgesetz
Abkürzung: BtOG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Betreuungsrecht, Verwaltungsrecht, Berufsrecht
Fundstellennachweis: 404-33
Datum des Gesetzes: 4.5.2021 (BGBl. I S. 882/917)
Inkrafttreten: 01.01.2023
Letzte Änderung: Gesetz vom 24.6.2022
(BGBl. I S. 954)
Außerkrafttreten:

Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)

Das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) ist ein Teil der 2021 verabschiedeten und am 1.1.2023 in Kraft tretenden Betreuungsrechtsreform (dessen Artikel 9). Es ersetzt u.a. das bisherige Betreuungsbehördengesetz (BtBG).

Allerdings geht das BtOG über das Betreuungsbehördengesetz hinaus. Es enthält neben den erweiterten Aufgaben der Betreuungsbehörde auch Bestimmungen über die Anerkennung, die Arbeit und Finanzierung der Betreuungsvereine (bisher in § 1908f BGB a.F.) und über den Status von rechtlichen Betreuern. Bei letzterem sind vor allem die Bestimmungen über die zum 1.1.2023 neu eingeführte Registrierung beruflicher Betreuer zu erwähnen.

Das BtOG wird zu diesem Punkt durch eine Rechtsverordnung, die Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) konkretisiert, die im Juli 2022 veröffentlicht wurde. Hier werden Einzelheiten der Registrierung, insbesondere des neuen Sachkundenachweises, geregelt.

Gliederung

Abschnitt 1 Betreuungsbehörde

Titel 1 Allgemeine Vorschriften

  1. Sachliche Zuständigkeit und Durchführung überörtlicher Aufgaben, § 1
  2. Örtliche Zuständigkeit, § 2
  3. Fachkräfte, § 3
  4. Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Behörde, § 4

Titel 2 Aufgaben der örtlichen Behörde

  1. Informations- und Beratungspflichten, § 5
  2. Förderungsaufgaben, § 6
  3. Öffentliche Beglaubigung; § 7 Verordnungsermächtigung
  4. Beratungs- und Unterstützungsangebot, Vermittlung geeigneter Hilfen und erweiterte Unterstützung, § 8
  5. Mitteilungen an das Betreuungsgericht und die Stammbehörde, § 9
  6. Mitteilung an Betreuungsvereine, § 10
  7. Aufgaben im gerichtlichen Verfahren, § 11
  8. Betreuervorschlag, § 12
  9. Weitere Aufgaben, § 13

Abschnitt 2 Anerkannte Betreuungsvereine

  1. Anerkennung, § 14
  2. Aufgaben kraft Gesetzes, § 15
  3. Aufgaben kraft gerichtlicher Bestellung, § 16
  4. Finanzielle Ausstattung, § 17
  5. Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Verein, § 18

Abschnitt 3 Rechtliche Betreuer

Titel 1 Allgemeine Vorschriften

  1. Begriffsbestimmung, § 19
  2. Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Betreuer, § 20

Titel 2 Ehrenamtliche Betreuer

  1. Voraussetzung für eine ehrenamtliche Tätigkeit, § 21
  2. Abschluss einer Vereinbarung über Begleitung und Unterstützung, § 22

Titel 3 Berufliche Betreuer

  1. Registrierungsvoraussetzungen; Verordnungsermächtigung, § 23
  2. Registrierungsverfahren; Verordnungsermächtigung, § 24
  3. Mitteilungs- und Nachweispflichten beruflicher Betreuer, § 25
  4. Umgang mit den für die Registrierung relevanten Daten, § 26
  5. Widerruf, Rücknahme und Löschung der Registrierung, § 27
  6. Wechsel des Sitzes oder Wohnsitzes, § 28
  7. Fortbildung, § 29
  8. Leistungen an berufliche Betreuer, § 30

Abschnitt 4 Offenbarungsbefugnisse für Geheimnisträger

  1. Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Gefährdung von Betreuten, § 31

Abschnitt 5 Übergangsvorschriften

  1. Registrierung von bereits tätigen beruflichen Betreuern, § 32
  2. Vorläufige Registrierung,
  3. § 33
  • Übergangsvorschrift zur Beglaubigung, § 34

    Siehe auch

    Literatur zur Reform

    Bücher

    Zeitschriftenbeiträge

    • Berger/Patrin: Vormundschaftsrechtsreform, "Was kommt auf die Vereine zu", JAmt 2021, 8
    • Braun: Mehr Selbstbestimmung im Betreuungsrecht; ZRP 2020, 201
    • Brosey: Reform des Betreuungsrechts: § 1821 BGB-E; BtPrax 2020, 161
    • Deinert: Änderungen des Betreuerstatus sowie der Rechte und Pflichten von Berufsbetreuern; BtPrax 2020, 169
    • Deinert/Bürkel: Registrierung von Bestandsbetreuern – was ist wann zu tun? BtPrax Heft 5/2022
    • Dürbeck: Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts v. 25.9.2020; FamRZ 2020, 1789
    • Dutta: Handlungsbefugnisse von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge, FamRZ 2020, 1881
    • Engel: Ehrenamt und Betreuungsverein im reformierten Betreuungsrecht; BtPrax 2020, 197
    • Fröschle/Pelkmann: Reformen im Betreuungsrecht - Verein und Behörde; BtPrax 2020, 165
    • Grziwotz: Struktureller Wandel des Betreuungsrechts? ZRP 2020, 248
    • Hoffmann: Kooperation zwischen Familiengericht und Vormundin nach dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, JAmt 2021, 2
    • Horn: Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts - fast der große Wurf, ZEV 2020, 748
    • Krämer: Die neue Funktion der Betreuungsbehörden nach der Reform des Betreuungsrechts; FamRZ 2022, 927
    • Kurze: Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts; Berliner Anwaltsblatt 2020, 446
    • Leipold: Schutz der Testierfreiheit vor geldgierigen Berufsbetreuern: ein neues Urteil und ein neues Gesetz (§ 30 BtOG); ZEV 2021, 485
    • Offergeld/Alabasse: Redet mit uns... und informiert uns! BtPrax 2020, 203
    • Schneider: Die Neuregelung des Betreuungsrechts; FamRZ 2020, 1796
    • Schneider: Reform des Betreuungsrechts - die Bestellung des Betreuers; BtPrax 2021, 9
    • Schnellenbach/Normann-Scheerer/Loer: Der Referentenentwurf zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts; BtPrax 2020, 119
    • Scholz, Der Betreuer als Unternehmer? Zu den Sorgfaltspflichten bei Unternehmensfortführung und Beteiligungsverwaltung im geltenden Recht und in der Reform des Betreuungsrechts, FamRZ 2020, 1693
    • Schwab: Die große Paragraphenwanderung und mehr; FamRZ 2020, 1321
    • Walther/Bürkel: Das BtOG – Neue Aufgaben für Betreuungsbehörden. Eine kritische Analyse; BtPrax 2021, 123
    • Wiegel: Anregungen und Ideen zur Betreuungsrechtsreform; BtPrax 2021, 18