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Zur Durchsetzung der der Betreuungsbehörde nach § 4 Abs. 2 Satz 2 BtBG obliegenden Beratungspflicht vor den Verwaltungsgerichten und zum Umfang dieser Pflicht.
 
Zur Durchsetzung der der Betreuungsbehörde nach § 4 Abs. 2 Satz 2 BtBG obliegenden Beratungspflicht vor den Verwaltungsgerichten und zum Umfang dieser Pflicht.
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'''LG Lübeck, Beschluss vom 14.12.2022, 7 T 585/21'''
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'''LG Lübeck, Beschluss vom 14.12.2022, 7 T 585/21''', BtPrax 2023, 71:
    
Einer Betreuungsbehörde kann nach § 35 FamFG ein Zwangsgeld auferlegt werden, wenn sie trotz gerichtlicher Anordnung einen Sozialbericht nicht erteilt.
 
Einer Betreuungsbehörde kann nach § 35 FamFG ein Zwangsgeld auferlegt werden, wenn sie trotz gerichtlicher Anordnung einen Sozialbericht nicht erteilt.

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