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Das Betreuungsgericht ist in Deutschland Teil eines [[wikipedia:de:Amtsgericht|Amtsgericht]]s, es entscheiden [[wikipedia:de:Richter|Richter]] (als Einzelrichter) oder [[wikipedia:de:Rechtspfleger|Rechtspfleger]]. Das [[wikipedia:de:Rechtspflegergesetz|RpflG]] regelt, für welche Angelegenheiten der Richter und für welche der Rechtspfleger zuständig ist.  
 
Das Betreuungsgericht ist in Deutschland Teil eines [[wikipedia:de:Amtsgericht|Amtsgericht]]s, es entscheiden [[wikipedia:de:Richter|Richter]] (als Einzelrichter) oder [[wikipedia:de:Rechtspfleger|Rechtspfleger]]. Das [[wikipedia:de:Rechtspflegergesetz|RpflG]] regelt, für welche Angelegenheiten der Richter und für welche der Rechtspfleger zuständig ist.  
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Die dem Richter im Betreuungsverfahren vorbehaltenen Entscheidungen finden sich in § 15 Rechtspflegergesetz. Es handelt sich dabei im wesentlichen um Entscheidungen, die in Rechte des Betroffenen eingreifen können, wie die [[Betreuerbestellung]] als solche, den [[Einwilligungsvorbehalt]], die [[Post- und Telefonkontrolle|Postkontrolle]] und die Genehmigungen von [[Genehmigung von Heilbehandlungen|Heilbehandlungen]], [[Sterilisation]]en und freiheitsentziehenden [[Unterbringung]]en.
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Die dem Richter im Betreuungsverfahren vorbehaltenen Entscheidungen finden sich in § 15 Rechtspflegergesetz. Es handelt sich dabei im wesentlichen um Entscheidungen, die in Rechte des Betroffenen eingreifen können, wie die [[Betreuerbestellung]] als solche, den [[Einwilligungsvorbehalt]], die [[Postkontrolle|Post- und Telefonkontrolle]] und die Genehmigungen von [[Genehmigung der Heilbehandlung|Heilbehandlungen]], [[Sterilisation]]en und freiheitsentziehenden [[Unterbringung]]en.
    
==Aufgaben==
 
==Aufgaben==

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