Betreuervergütung 2019: Unterschied zwischen den Versionen

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Hier wird die Neuregelung der pauschalen Betreuervergütung aufgrund des Gesetzes zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung, das der Bundestag am 16.5.2019 beschlossen hat, dargestellt.
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Hier wird die Neuregelung der pauschalen Betreuervergütung aufgrund des Gesetzes zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung, das der Bundestag am 16.5.2019 beschlossen hat, dargestellt.  Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert.
  
Da die Zustimmung des Bundesrates und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt derzeit (Stand 1.6.2019) noch aussteht, kann das genaue Inkrafttretensdatum noch nicht genannt werden. Das Gesetz liegt dem Bundesrat am 7.6.2019 zur Entscheidung vor. Der Rechtsausschuss des Bundesrates hat Annahme des Gesetzentwurfs vorgeschlagen.
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Das Gesetz lag dem Bundesrat am 7.6.2019 zur Entscheidung vor, er hat dazu seine Zustimmung gegeben. Das genaue Veröffentlichungsdatum im Bundesgesetzblatt ist noch nicht bekannt, es wird vermutlich aber noch innerhalb des Juni liegen. Genau einen Monat später (tatgenau) tritt das Gesetz in Kraft. Und betrifft alle Betreuungsmonate, die danach beginnen.
 
 
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Die neuen Vergütungstabellen A bis C für [[Berufsbetreuer]] (inkl. [[Vereinsbetreuer]]) in den 3 bisher bekannten [[Stundensatz|Vergütungsgruppen]] finden Sie nachstehend. Nicht amtlich sind die Spalten "monatliche Pauschale alt", "Erhöhung in €" und "Erhöhung in %". Diese verdeutlichen den Unterschied zur bisherigen, seit 1.7.2005 geltenden [[Betreuervergütung|Pauschalvergütung]].
 
Die neuen Vergütungstabellen A bis C für [[Berufsbetreuer]] (inkl. [[Vereinsbetreuer]]) in den 3 bisher bekannten [[Stundensatz|Vergütungsgruppen]] finden Sie nachstehend. Nicht amtlich sind die Spalten "monatliche Pauschale alt", "Erhöhung in €" und "Erhöhung in %". Diese verdeutlichen den Unterschied zur bisherigen, seit 1.7.2005 geltenden [[Betreuervergütung|Pauschalvergütung]].

Version vom 7. Juni 2019, 12:37 Uhr

Geld.jpg

Allgemeines

Hier wird die Neuregelung der pauschalen Betreuervergütung aufgrund des Gesetzes zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung, das der Bundestag am 16.5.2019 beschlossen hat, dargestellt. Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert.

Das Gesetz lag dem Bundesrat am 7.6.2019 zur Entscheidung vor, er hat dazu seine Zustimmung gegeben. Das genaue Veröffentlichungsdatum im Bundesgesetzblatt ist noch nicht bekannt, es wird vermutlich aber noch innerhalb des Juni liegen. Genau einen Monat später (tatgenau) tritt das Gesetz in Kraft. Und betrifft alle Betreuungsmonate, die danach beginnen.

Die neuen Vergütungstabellen A bis C für Berufsbetreuer (inkl. Vereinsbetreuer) in den 3 bisher bekannten Vergütungsgruppen finden Sie nachstehend. Nicht amtlich sind die Spalten "monatliche Pauschale alt", "Erhöhung in €" und "Erhöhung in %". Diese verdeutlichen den Unterschied zur bisherigen, seit 1.7.2005 geltenden Pauschalvergütung.

Tabelle A (bisherige Vergütungsstufe 1)

Nr. Dauer der Betreuung Nr. Gewöhnlicher Aufenthaltsort Nr. Vermögensstatus monatliche Pauschale monatliche Pauschale alt Erhöhung in € Erhöhung in %
A1 In den ersten drei Monaten A1.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform A1.1.1 mittellos 194,00 € 121,50 € 72,50 € 59,67%
A1.1.2 nicht mittellos 200,00 € 148,50 € 51,50 € 34,68%
A1.2 andere Wohnform A1.2.1 mittellos 208,00 € 189,00 € 19,00 € 10,05%
A1.2.2 nicht mittellos 298,00 € 229,50 € 68,50 € 29,85%
A2 Im vierten bis sechsten Monat A2.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform A2.1.1 mittellos 129,00 € 94,50 € 34,50 € 36,51%
A2.1.2 nicht mittellos 158,00 € 121,50 € 36,50 € 30,04%
A2.2 andere Wohnform A2.2.1 mittellos 170,00 € 148,50 € 21,50 € 14,48%
A2.2.2 nicht mittellos 208,00 € 189,00 € 19,00 € 10,05%
A3 Im siebten bis zwölften Monat A3.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform A3.1.1 mittellos 124,00 € 81,00 € 43,00 € 53,09%
A3.1.2 nicht mittellos 140,00 € 108,00 € 32,00 € 29,63%
A3.2 andere Wohnform A3.2.1 mittellos 151,00 € 135,00 € 16,00 € 11,85%
A3.2.2 nicht mittellos 192,00 € 162,00 € 30,00 € 18,52%
A4 Im 13. bis A4.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform A4.1.1 mittellos 87,00 € 54,00 € 33,00 € 61,11%
24. Monat A4.1.2 nicht mittellos 91,00 € 67,50 € 23,50 € 34,81%
A4.2 andere Wohnform A4.2.1 mittellos 122,00 € 94,50 € 27,50 € 29,10%
A4.2.2 nicht mittellos 158,00 € 121,50 € 36,50 € 30,04%
A5 Ab dem 25. Monat A5.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform A5.1.1 mittellos 62,00 € 54,00 € 8,00 € 14,81%
A5.1.2 nicht mittellos 78,00 € 67,50 € 10,50 € 15,56%
A5.2 andere Wohnform A5.2.1 mittellos 105,00 € 94,50 € 10,50 € 11,11%
A5.2.2 nicht mittellos 130,00 € 121,50 € 8,50 € 7,00%

Tabelle B (bisherige Vergütungsstufe 2)

Nr. Dauer der Betreuung Nr. Gewöhnlicher Aufenthaltsort Nr. Vermögensstatus monatliche Pauschale monatliche Pauschale alt Erhöhung in € Erhöhung in %
B1 In den ersten drei Monaten B1.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform B1.1.1 mittellos 241,00 € 150,75 € 90,25 € 59,87%
B1.1.2 nicht mittellos 249,00 € 184,25 € 64,75 € 35,14%
B1.2 andere Wohnform B1.2.1 mittellos 258,00 € 234,50 € 23,50 € 10,02%
B1.2.2 nicht mittellos 370,00 € 284,75 € 85,25 € 29,94%
B2 Im vierten bis sechsten Monat B2.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform B2.1.1 mittellos 158,00 € 117,25 € 40,75 € 34,75%
B2.1.2 nicht mittellos 196,00 € 150,75 € 45,25 € 30,02%
B2.2 andere Wohnform B2.2.1 mittellos 211,00 € 184,25 € 26,75 € 14,52%
B2.2.2 nicht mittellos 258,00 € 234,50 € 23,50 € 10,02%
B3 Im siebten bis zwölften Monat B3.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform B3.1.1 mittellos 154,00 € 100,50 € 53,50 € 53,23%
B3.1.2 nicht mittellos 174,00 € 134,00 € 40,00 € 29,85%
B3.2 andere Wohnform B3.2.1 mittellos 188,00 € 167,50 € 20,50 € 12,24%
B3.2.2 nicht mittellos 238,00 € 201,00 € 37,00 € 18,41%
B4 Im 13. bis B4.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform B4.1.1 mittellos 107,00 € 67,00 € 40,00 € 59,70%
24. Monat B4.1.2 nicht mittellos 113,00 € 83,75 € 29,25 € 34,93%
B4.2 andere Wohnform B4.2.1 mittellos 151,00 € 117,25 € 33,75 € 28,78%
B4.2.2 nicht mittellos 196,00 € 150,75 € 45,25 € 30,02%
B5 Ab dem 25. Monat B5.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform B5.1.1 mittellos 78,00 € 67,00 € 11,00 € 16,42%
B5.1.2 nicht mittellos 96,00 € 83,75 € 12,25 € 14,63%
B5.2 andere Wohnform B5.2.1 mittellos 130,00 € 117,25 € 12,75 € 10,87%
B5.2.2 nicht mittellos 161,00 € 150,75 € 10,25 € 6,80%

Tabelle C (bisherige Vergütungsstufe 3)

Nr. Dauer der Betreuung Nr. Gewöhnlicher Aufenthaltsort Nr. Vermögensstatus monatliche Pauschale monatliche Pauschale alt Erhöhung in € Erhöhung in %
C1 In den ersten drei Monaten C1.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform C1.1.1 mittellos 317,00 € 198,00 € 119,00 € 60,10%
C1.1.2 nicht mittellos 327,00 € 242,00 € 85,00 € 35,12%
C1.2 andere Wohnform C1.2.1 mittellos 339,00 € 308,00 € 31,00 € 10,06%
C1.2.2 nicht mittellos 486,00 € 374,00 € 112,00 € 29,95%
C2 Im vierten bis sechsten Monat C2.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform C2.1.1 mittellos 208,00 € 154,00 € 54,00 € 35,06%
C2.1.2 nicht mittellos 257,00 € 198,00 € 59,00 € 29,80%
C2.2 andere Wohnform C2.2.1 mittellos 277,00 € 242,00 € 35,00 € 14,46%
C2.2.2 nicht mittellos 339,00 € 308,00 € 31,00 € 10,06%
C3 Im siebten bis zwölften Monat C3.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform C3.1.1 mittellos 202,00 € 132,00 € 70,00 € 53,03%
C3.1.2 nicht mittellos 229,00 € 176,00 € 53,00 € 30,11%
C3.2 andere Wohnform C3.2.1 mittellos 246,00 € 220,00 € 26,00 € 11,82%
C3.2.2 nicht mittellos 312,00 € 264,00 € 48,00 € 18,18%
C4 Im 13. bis C4.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform C4.1.1 mittellos 141,00 € 88,00 € 53,00 € 60,23%
24. Monat C4.1.2 nicht mittellos 149,00 € 110,00 € 39,00 € 35,45%
C4.2 andere Wohnform C4.2.1 mittellos 198,00 € 154,00 € 44,00 € 28,57%
C4.2.2 nicht mittellos 257,00 € 198,00 € 59,00 € 29,80%
C5 Ab dem 25. Monat C5.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform C5.1.1 mittellos 102,00 € 88,00 € 14,00 € 15,91%
C5.1.2 nicht mittellos 127,00 € 110,00 € 17,00 € 15,45%
C5.2 andere Wohnform C5.2.1 mittellos 171,00 € 154,00 € 17,00 € 11,04%
C5.2.2 nicht mittellos 211,00 € 198,00 € 13,00 € 6,57%

Zuschläge bei besonderen Situationen (§ 5a VBVG)

Neben der o.g. Pauschale wird bei vermögenden Betreuten eine Zusatzpauschale von 30 € monatlich gezahlt, wenn eine dieser Voraussetzungen vorliegt:

  • es wird ein Geldvermögen von mind. 150.000 € verwaltet (ohne Abzug von Schulden)
  • es ist ein weiterer nicht selbst (oder vom Ehegatten) bewohnter Wohnraum zu verwalten
  • es ist ein Gewerbebetrieb des Betreuten zu führen.

Die Zusatzpauschale wird monatlich gezahlt, wenn die beschriebene Situation mindestens an einem Tag des (Betreuung-) Monats vorhanden war. Nach der Gesetzesbegründung ist nur eine Pauschalzahlung möglich, auch wenn mehrere der Voraussetzungen kumulativ vorliegen.

Einmalzahlungen

Bei der Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung durch einen Berufsbetreuer erhält letzterer eine Einmalzahlung von 200 €. Bei Übergabe einer beruflichen Betreuung an einen Ehrenamtler wird dem Abgebenden noch ein Zeitraum von 1,5 Betreuungsmonaten weiter vergütet.

Literatur

Bücher

Zeitschriftenbeiträge

  • Deinert: Neue Rechtsprechung der Bundesgerichte zur Betreuervergütung und angrenzender Fragen – sowie Ausblick auf die anstehende Rechtsänderung; Rechtspfleger 7/2019
  • Fröschle: Anpassung der Vormünder- und Betreuervergütung; FamRZ 2019, 678
  • Thielke: Der erste Schritt ist gemacht: die Betreuervergütung soll erhöht werden; BtPrax 2019, 47

Weblinks