Betreuerregistrierungsverordnung

Aus Online-Lexikon Betreuungsrecht
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Basisdaten
Volltitel: Verordnung über die Registrierung von beruflichen Betreuern
Abkürzung: BtRegV
Art: Rechtsverordnung des Bundes
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Betreuungsrecht, Verwaltungsrecht, Berufsrecht
Fundstellennachweis:
Datum des Gesetzes: noch nicht erlassen (Regierungsentwurf, März 2022)
Inkrafttreten: 01.01.2023

Die Verordnung über die Registrierung von beruflichen Betreuern (Betreuerregistrierungsverordnung – BtRegV) ist eine Rechtsverordnung, die das Bundesjustizministerium (mit Zustimmung des Bundesrates) zur genaueren Regelung der Registrierung von Berufsbetreuern erlassen wird.

Die Verordnungsermächtigung sowohl für inhaltliche Fragen, vor allem des Sachkundenachweises, auch auch für das Registrierungsverfahren, findet sich in § 23 Abs. 4 und § 24 Abs. 4 des Betreuungsorganisationsgesetzes.

Derzeit (März 2022) befindet sich die Verordnung noch im Entwurf. Inkraft Treten kann die Verordnung nur gemeinsam mit dem Betreuungsorganisationsgesatz.

Weblinks