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Die Bestellung eines Betreuers erfolgt ausschließlich zum Wohle des Betroffenen. Streiten sich die Elternteile über das Sorgerecht und die Betreuung ihres Kindes, so ist die Bestellung weiterer Betreuer erforderlich.  
 
Die Bestellung eines Betreuers erfolgt ausschließlich zum Wohle des Betroffenen. Streiten sich die Elternteile über das Sorgerecht und die Betreuung ihres Kindes, so ist die Bestellung weiterer Betreuer erforderlich.  
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'''[http://www.skm-bistum-trier.de/fachinfo/3w100-04.pdf OLG Zweibrücken Beschluss v. 24.06.2004], 3 W 100/04, FamRZ 2005, 832
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'''[http://www.skm-bistum-trier.de/fachinfo/3w100-04.pdf OLG Zweibrücken Beschluss v. 24.06.2004], 3 W 100/04, FamRZ 2005, 832 = FGPrax 2004, 286'''
= FGPrax 2004, 286'''
      
Zur Frage der Eignung der Tochter als Vermögensbetreuerin, wenn diese aus einem notariellen Grundstücksübertragungsvertrag zur Wartung und Pflege der Mutter verpflichtet ist, den Lohn für die hierfür eingestellte Pflegekraft dem Vermögen der
 
Zur Frage der Eignung der Tochter als Vermögensbetreuerin, wenn diese aus einem notariellen Grundstücksübertragungsvertrag zur Wartung und Pflege der Mutter verpflichtet ist, den Lohn für die hierfür eingestellte Pflegekraft dem Vermögen der

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