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Das Berufungsgericht (LG Oldenburg) hatte festgestellt, dass die Beklagte nicht berechtigt sei, die Entgegennahme und vertragsgerechte Umsetzung rechtsgeschäftlicher Erklärungen des Betreuers von der Vorlage eines Betreuerausweises abhängig zu machen, wenn der Beklagten dieser Ausweis einmal vorgelegt worden sei. Der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde der Bank gegen des Urteil des OLG Oldenburg als unzulässig verworden.
 
Das Berufungsgericht (LG Oldenburg) hatte festgestellt, dass die Beklagte nicht berechtigt sei, die Entgegennahme und vertragsgerechte Umsetzung rechtsgeschäftlicher Erklärungen des Betreuers von der Vorlage eines Betreuerausweises abhängig zu machen, wenn der Beklagten dieser Ausweis einmal vorgelegt worden sei. Der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde der Bank gegen des Urteil des OLG Oldenburg als unzulässig verworden.
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==Weblinks==
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*[http://skm.bistum-trier.de/fachinfo/20w315-04.pdf OLG Frankfurt/Main vom 19.08.2004], {{Rspr| 20 Wx 315/04}}  - Mündliche Verpflichtung des vorläufigen Betreuers und Aushändigung des Betreuerausweises]
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*[http://vgt-ev.de/fileadmin/Mediendatenbank/Politik/Landgericht/Oldenburg/Urteil_Betreuerausweisvorlage_20090515.pdf LG Oldenburg vom 15.05.2009, 13 S 62/09 (3 MB)] - Zur Betreuerausweisvorlage bei rechtsgeschäftlichen Erklärungen
      
==Literatur==
 
==Literatur==

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