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==Allgemeines==
 
==Allgemeines==
Der '''Betreuerausweis''' ist ein von dem Amtsgericht (Betreuungsgericht) ausgestelltes Dokument, mit dem sich der rechtliche Betreuer nach außen hin legitimieren kann. Rechtsgrundlage ist (§ 290 FamFG. Der Betreuerausweis wird vom [[Rechtspfleger]] des [[Betreuungsgericht]]es üblicherweise im Rahmen eines [[Einführungsgespräch]]s ausgehändigt.
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Der '''Betreuerausweis''' ist ein von dem Amtsgericht (Betreuungsgericht) ausgestelltes Dokument, mit dem sich der rechtliche Betreuer nach außen hin legitimieren kann. Rechtsgrundlage ist § 290 FamFG.  
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Ehrenamtlichen Betreuern wird der Betreuerausweis vom [[Rechtspfleger]] des [[Betreuungsgericht]]es üblicherweise im Rahmen des [[Verpflichtungsgespräch]]s ausgehändigt.
    
==Inhalt==
 
==Inhalt==
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