Der Nachweis der gesetzlichen Vertretungsmacht des Betreuers zum Zeitpunkt der notariellen Beurkundung kann auch durch den Beschluss des Betreuungsgerichts geführt werden, durch den dem Betreuer unter Angabe des Aufgabenkreises die Genehmigung zu der rechtsgeschäftlichen Erklärung erteilt worden ist. | Der Nachweis der gesetzlichen Vertretungsmacht des Betreuers zum Zeitpunkt der notariellen Beurkundung kann auch durch den Beschluss des Betreuungsgerichts geführt werden, durch den dem Betreuer unter Angabe des Aufgabenkreises die Genehmigung zu der rechtsgeschäftlichen Erklärung erteilt worden ist. |