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zugleich zu sämtlichen rechtlichen Fragen äußert.
 
zugleich zu sämtlichen rechtlichen Fragen äußert.
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'''BGH, Beschluss vom 02.02.2011; XII ZB 467/10''', FamRZ 2011, 556:
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'''BGH, Beschluss vom 02.02.2011; XII ZB 467/10''', FamRZ 2011, 556 = NJW 2011, 1289 = FGPrax 2011, 118 (Ls.)
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#Für die Durchführung tatsächlicher Ermittlungen im Verfahren auf Aufhebung einer Betreuung bedarf es greifbarer Anhaltspunkte für eine Veränderung der der [[Betreuerbestellung]] zugrunde liegenden tatsächlichen Umstände, die - wenn sie dem Gericht nicht bereits auf anderem Wege bekannt gemacht worden sind - namentlich vom Betroffenen vorzubringen sind.
 
#Für die Durchführung tatsächlicher Ermittlungen im Verfahren auf Aufhebung einer Betreuung bedarf es greifbarer Anhaltspunkte für eine Veränderung der der [[Betreuerbestellung]] zugrunde liegenden tatsächlichen Umstände, die - wenn sie dem Gericht nicht bereits auf anderem Wege bekannt gemacht worden sind - namentlich vom Betroffenen vorzubringen sind.
 
#Im Aufhebungsverfahren ist weder die persönliche [[Anhörung]] des Betroffenen noch die Einholung eines [[Sachverständigengutachten]]s obligatorisch. Ob solche Verfahrenshandlungen im Einzelfall geboten sind, richtet sich vielmehr nach den Grundsätzen der Amtsermittlung (§ 26 FamFG).
 
#Im Aufhebungsverfahren ist weder die persönliche [[Anhörung]] des Betroffenen noch die Einholung eines [[Sachverständigengutachten]]s obligatorisch. Ob solche Verfahrenshandlungen im Einzelfall geboten sind, richtet sich vielmehr nach den Grundsätzen der Amtsermittlung (§ 26 FamFG).
 
#Mit dem Amtsermittlungsgrundsatz ist es nicht zu vereinbaren, wenn das Betreuungsgericht dem Betroffenen auferlegt, ärztliche [[Arztzeugnis|Atteste]] vorzulegen.
 
#Mit dem Amtsermittlungsgrundsatz ist es nicht zu vereinbaren, wenn das Betreuungsgericht dem Betroffenen auferlegt, ärztliche [[Arztzeugnis|Atteste]] vorzulegen.
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==Literatur==
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*Sachs: Diue Aufhebung der Betreuung wegen "Unbetreuzbarkeit" aus anwaltlicher Sicht, FamRZ 2011, 1550
    
==Vordrucke==
 
==Vordrucke==

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