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zugleich zu sämtlichen rechtlichen Fragen äußert.
 
zugleich zu sämtlichen rechtlichen Fragen äußert.
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'''BGH, Beschluss vom 02.02.2011; XII ZB 467/10'''
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'''BGH, Beschluss vom 02.02.2011; XII ZB 467/10''', FamRZ 2011, 556:
    
#Für die Durchführung tatsächlicher Ermittlungen im Verfahren auf Aufhebung einer Betreuung bedarf es greifbarer Anhaltspunkte für eine Veränderung der der [[Betreuerbestellung]] zugrunde liegenden tatsächlichen Umstände, die - wenn sie dem Gericht nicht bereits auf anderem Wege bekannt gemacht worden sind - namentlich vom Betroffenen vorzubringen sind.
 
#Für die Durchführung tatsächlicher Ermittlungen im Verfahren auf Aufhebung einer Betreuung bedarf es greifbarer Anhaltspunkte für eine Veränderung der der [[Betreuerbestellung]] zugrunde liegenden tatsächlichen Umstände, die - wenn sie dem Gericht nicht bereits auf anderem Wege bekannt gemacht worden sind - namentlich vom Betroffenen vorzubringen sind.

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