#Für die Durchführung tatsächlicher Ermittlungen im Verfahren auf Aufhebung einer Betreuung bedarf es greifbarer Anhaltspunkte für eine Veränderung der der [[Betreuerbestellung]] zugrunde liegenden tatsächlichen Umstände, die - wenn sie dem Gericht nicht bereits auf anderem Wege bekannt gemacht worden sind - namentlich vom Betroffenen vorzubringen sind. | #Für die Durchführung tatsächlicher Ermittlungen im Verfahren auf Aufhebung einer Betreuung bedarf es greifbarer Anhaltspunkte für eine Veränderung der der [[Betreuerbestellung]] zugrunde liegenden tatsächlichen Umstände, die - wenn sie dem Gericht nicht bereits auf anderem Wege bekannt gemacht worden sind - namentlich vom Betroffenen vorzubringen sind. |