Neu zum 01.07.2005

Das 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz trat in Kraft. Die alten Vormundschaftsgerichte existierten weiter bis zum 31.08.2009.

Neu ab 01.09.2009

Das 3. Betreuungsrechtsänderungsgesetz trat in Kraft. Neu waren die Betreuungsgerichte (Umbenennung) und die Patientenverfügungen als deutsche Rechtsinstitute.

Neu ab 01.01.2023

Das Betreuungsorganisationsgesetz trat in Kraft. Neu ist seither die Registrierungspflicht für Berufsbetreuer in Deutschland.