Neu
Version vom 7. September 2024, 16:33 Uhr von Gabriele Wicked (Diskussion | Beiträge)
Neu zum 01.07.2005
Das 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz trat in Kraft. Die alten Vormundschaftsgerichte existierten weiter bis zum 31.08.2009.
Neu ab 01.09.2009
Das 3. Betreuungsrechtsänderungsgesetz trat in Kraft. Neu waren die Betreuungsgerichte (Umbenennung) und die Patientenverfügungen als deutsche Rechtsinstitute.
Neu ab 01.01.2023
Das Betreuungsorganisationsgesetz trat in Kraft. Neu ist seither die Registrierungspflicht für Berufsbetreuer in Deutschland.