Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach

Aus Online-Lexikon Betreuungsrecht
Version vom 16. Juni 2024, 13:03 Uhr von Gabriele Wicked (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Mit dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) hat die Justiz eine eigene elektronische Kommunikationsinfrastruktur für den elektronischen Re…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Mit dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) hat die Justiz eine eigene elektronische Kommunikationsinfrastruktur für den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) geschaffen. Für ehrenamtliche Betreuer gibt es bisher keine Pflicht zur Nutzung des EGVP. Die Jahresberichte können weiterhin papierhaft eingereicht werden.

Siehe auch