Betreuerregistrierungsverordnung
Version vom 13. November 2021, 18:35 Uhr von Hdeinert (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Die Verordnung über die Registrierung von beruflichen Betreuern (Betreuerregistrierungsverordnung – BtRegVO) ist eine Rechtsverordnung, die das Bundesjustiz…“)
Die Verordnung über die Registrierung von beruflichen Betreuern (Betreuerregistrierungsverordnung – BtRegVO) ist eine Rechtsverordnung, die das Bundesjustizministerium (mit Zustimmung des Bundesrates) zur genaueren Regelung der Registrierung von Berufsbetreuern erlassen wird.
Die Verordnungsermächtigung sowohl für inhaltliche Fragen, vor allem des Sachkundenachweises, auch auch für das Registrierungsverfahren, findet sich in § 23 Abs. 4 und § 24 Abs. 4 des Betreuungsorganisationsgesetzes.
Derzeit (Ende 2021) befindet sich die Verordnung noch in der Ausarbeitung. Inkraft Treten kann die Verordnung nur gemeinsam mit dem Betreuungsorganisationsgesatz.