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'''LG Freiburg, Beschluss vom 16.05.2012, 4 T 93/12''':
 
'''LG Freiburg, Beschluss vom 16.05.2012, 4 T 93/12''':
 
   
 
   
Eine Unterbringung zur Heilbehandlung kann auch dann genehmigt werden, wenn sie allein darauf gerichtet ist, die Behandlung gegen den natürlichen Willen des Betroffenen durchzusetzen.
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Eine [[Unterbringung]] zur [[Heilbehandlung]] kann auch dann genehmigt werden, wenn sie allein darauf gerichtet ist, die Behandlung gegen den natürlichen Willen des Betroffenen durchzusetzen.
    
[[Kategorie:Auswirkungen]]
 
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[[Kategorie:Betreuungsvoraussetzungen]]
 
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