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Ungeregelt ist jedoch auch weiterhin die Frage der Bezahlung des Wohnraumes, insbes. wenn die von der Krankenkasse finanzierte [[Heilbehandlung]] endet und der Sozialhilfeträger die Kosten der Heimpflege zu zahlen hat. Eine übergangsweise Finanzierung der Mietkosten durch das [[wikipedia:de:Sozialamt|Sozialamt]] wird sich meist regeln lassen, jedoch ist kein eindeutige Rechtsgrundlage vorhanden. Es dürfte sich die Frage stellen, wie der Betreuer vorgehen muss, wenn das [[Betreuungsgericht]] die Wohnungskündigung nicht zuläßt, der Sozialhilfeträger jedoch die Zahlung der Miete verweigert.
 
Ungeregelt ist jedoch auch weiterhin die Frage der Bezahlung des Wohnraumes, insbes. wenn die von der Krankenkasse finanzierte [[Heilbehandlung]] endet und der Sozialhilfeträger die Kosten der Heimpflege zu zahlen hat. Eine übergangsweise Finanzierung der Mietkosten durch das [[wikipedia:de:Sozialamt|Sozialamt]] wird sich meist regeln lassen, jedoch ist kein eindeutige Rechtsgrundlage vorhanden. Es dürfte sich die Frage stellen, wie der Betreuer vorgehen muss, wenn das [[Betreuungsgericht]] die Wohnungskündigung nicht zuläßt, der Sozialhilfeträger jedoch die Zahlung der Miete verweigert.
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Wird die Wohnung vom Vermieter gekündigt, muss sich der Betreuer ebenfalls unverzüglich mit dem Vormundschaftsgericht in Verbindung setzen. Das [[Vormundschaftsgericht]] kann dem Betreuer gem. {{Zitat-dej|§|1837|bgb}} Abs. 1 BGB i.V.m. § 1908 i BGB z.B. die Weisung geben, z.B. gegen [[wikipedia:de:Räumungsklage|Räumungsklagen]] des Vermieters oder ablehnende Sozialhilfebescheide vorzugehen. Besitzt die betreute Person eine [[wikipedia:de:Eigentumswohnung|Eigentumswohnung]] oder ein Haus, das weitervermietet oder verkauft werden soll, benötigt der Betreuer hierfür ebenfalls die Genehmigung des Gerichtes ({{Zitat-dej|§|1821|bgb}} BGB).
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Wird die Wohnung vom Vermieter gekündigt, muss sich der Betreuer ebenfalls unverzüglich mit dem Betreuungsgericht in Verbindung setzen. Das [[Betreuungsgericht]] kann dem Betreuer gem. {{Zitat-dej|§|1837|bgb}} Abs. 1 BGB i.V.m. § 1908 i BGB z.B. die Weisung geben, z.B. gegen [[wikipedia:de:Räumungsklage|Räumungsklagen]] des Vermieters oder ablehnende Sozialhilfebescheide vorzugehen. Besitzt die betreute Person eine [[wikipedia:de:Eigentumswohnung|Eigentumswohnung]] oder ein Haus, das weitervermietet oder verkauft werden soll, benötigt der Betreuer hierfür ebenfalls die Genehmigung des Gerichtes ({{Zitat-dej|§|1821|bgb}} BGB).
    
==Wohnungsauflösung==
 
==Wohnungsauflösung==