#Belästigungen, Beleidigungen, Beschimpfungen, leichte körperliche Beeinträchtigungen und querulatorische Verhaltensweisen jeden Schweregrades können einen erheblichen Eingriff in das Freiheitsgrundrecht des Betroffenen nicht rechtfertigen. | #Belästigungen, Beleidigungen, Beschimpfungen, leichte körperliche Beeinträchtigungen und querulatorische Verhaltensweisen jeden Schweregrades können einen erheblichen Eingriff in das Freiheitsgrundrecht des Betroffenen nicht rechtfertigen. |