Die Hamburger Mustergliederung ist eine Empfehlung für den [[Jahresbericht]] über die persönlichen Verhältnisse des Betreuten nach § 1863 Abs. 3 BGB. Bei den Empfehlungen zur Gliederung orientierte sich die Arbeitsgemeinschaft Betreuungsrecht Wandsbek mit ihren unterschiedlichen Erfahrungen und Perspektiven vor allem an drei Zielen: | Die Hamburger Mustergliederung ist eine Empfehlung für den [[Jahresbericht]] über die persönlichen Verhältnisse des Betreuten nach § 1863 Abs. 3 BGB. Bei den Empfehlungen zur Gliederung orientierte sich die Arbeitsgemeinschaft Betreuungsrecht Wandsbek mit ihren unterschiedlichen Erfahrungen und Perspektiven vor allem an drei Zielen: |