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==Neu ab 01.01.2002==
 
==Neu ab 01.01.2002==
 
Das Gesetz zum [[Gewaltschutzanordnung|zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten]] und Nachstellungen (GewSchG) trat in Deutschland in Kraft.
 
Das Gesetz zum [[Gewaltschutzanordnung|zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten]] und Nachstellungen (GewSchG) trat in Deutschland in Kraft.
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==Neu ab 31. Mai 2002==
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Am 31. Mai 2002 trat die Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 über Insolvenzverfahren (= Europäische Insolvenzverfahrensverordnung) in Kraft, die es gestattete, die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens in demjenigen Mitgliedstaat der Europäischen Union zu beantragen, in dem der Schuldner den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen hat. Dadurch sollte möglichst das gesamte Vermögen des ([[Ausländer|ausländischen]]) Schuldners für den oder die Gläubiger erfasst werden. Alle EU-Mitgliedstaaten anerkennen seither ihre zivilrechtlichen Insolvenzverfahren gegenseitig und damit ggf. auch die andere Gerichts- bzw. Verfahrenssprache. Diese europäische Verordnung ersetzte zahlreiche zwischenstaatliche Übereinkünfte, z.B. den deutsch-österreichischen Vertrag auf dem Gebiet des Konkurs- und Vergleichsrechts von 1979 und den deutsch-niederländischen Vertrag über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und anderer Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen von 1962.
    
==Neu ab 01.08.2002==
 
==Neu ab 01.08.2002==
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