Zum 01.01.2022 trat das deutsche „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen“ in Kraft. Es dient vor allem dem Verbraucherschutz im „Neuland“ des Internets. In das Bürgerliche Gesetzbuch von Deutschland wurde der Titel 2a „Verträge über digitale Produkte“ (§ 327 BGB bis § 327u BGB) neu aufgenommen. | Zum 01.01.2022 trat das deutsche „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen“ in Kraft. Es dient vor allem dem Verbraucherschutz im „Neuland“ des Internets. In das Bürgerliche Gesetzbuch von Deutschland wurde der Titel 2a „Verträge über digitale Produkte“ (§ 327 BGB bis § 327u BGB) neu aufgenommen. |