Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 131: Zeile 131:  
==Neu zum 01.01.2022==
 
==Neu zum 01.01.2022==
 
Zum 01.01.2022 trat das deutsche „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen“ in Kraft. Es dient vor allem dem Verbraucherschutz im „Neuland“ des Internets. In das Bürgerliche Gesetzbuch von Deutschland wurde der Titel 2a „Verträge über digitale Produkte“ (§ 327 BGB bis § 327u BGB) neu aufgenommen.
 
Zum 01.01.2022 trat das deutsche „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen“ in Kraft. Es dient vor allem dem Verbraucherschutz im „Neuland“ des Internets. In das Bürgerliche Gesetzbuch von Deutschland wurde der Titel 2a „Verträge über digitale Produkte“ (§ 327 BGB bis § 327u BGB) neu aufgenommen.
 +
 +
==Neu seit 1. Juli 2022==
 +
Seit dem 1. Juli 2022 gilt die Verordnung (EU) 2020/1784 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in allen EU-Mitgliedstaaten. Gemäß § 1068 ZPO dürfen gerichtliche elektronische Schriftstücke nur nach Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe a dieser Verordnung an Adressaten in der Bundesrepublik Deutschland elektronisch zugestellt werden. Und im Artikel 2 Nr. 2 dieser Verordnung wird der Rechtsbegriff „Dezentrales IT-System“ definiert. Darunter versteht man in der Europäischen Union ein Netzwerk nationaler IT-Systeme und [[Interoperabilität|interoperabler]] [[Zugangsrecht|Zugangspunkte]], die unter der jeweiligen Verantwortung und Verwaltung eines jeden Mitgliedstaats betrieben werden, das den [[IT-Sicherheit|sicheren und zuverlässigen]] grenzüberschreitenden Informationsaustausch zwischen den nationalen IT-Systemen ermöglicht.
    
==Neu ab 01.01.2023==
 
==Neu ab 01.01.2023==
7.537

Bearbeitungen

Navigationsmenü