Seit 1.1.2023 enthält {{Zitat de §|20|btog}} des [[Betreuungsorganisationsgesetz]]es die Gestaltung der Datenverarbeitung für (alle) Betreuer. Dies gilt auch für solche, die als Familienangehörige zum [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlichen Betreuer]] bestellt wurden.
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Seit 1.1.2023 enthält {{Zitat de §|20|btog}} des [[Betreuungsorganisationsgesetz]]es die Gestaltung der Datenverarbeitung für (alle) [[Betreuer]]. Dies gilt auch für solche, die als Familienangehörige zum [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlichen Betreuer]] bestellt wurden.