Im Widerspruchsverfahren werden Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes überprüft. Mögliche Entscheidungen der erlassenden Behörde oder der Widerspruchsbehörde sind Abänderung, Aufhebung oder begründete Bestätigung des geprüften Verwaltungsakts mit Zurückweisung des vom Betroffenen oder seinem [[Betreuer]] eingelegten Widerspruchs. Widerspruchsverfahren sind im Rechtsstaat Deutschland Verwaltungsverfahren, die gesetzlich geregelt sein müssen. Das Widerspruchsverfahren im deutschen Sozialrecht ist im Sozialgerichtsgesetz (SGG), d.h. im 20. Buch des Sozialgesetzbuches, dritter Unterabschnitt des zweiten Teils bei den gemeinsamen Verfahrensvorschriften (§ 77 SGG – § 86b SGG), als '''Vorverfahren zur Anfechtungsklage''' geregelt. | Im Widerspruchsverfahren werden Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes überprüft. Mögliche Entscheidungen der erlassenden Behörde oder der Widerspruchsbehörde sind Abänderung, Aufhebung oder begründete Bestätigung des geprüften Verwaltungsakts mit Zurückweisung des vom Betroffenen oder seinem [[Betreuer]] eingelegten Widerspruchs. Widerspruchsverfahren sind im Rechtsstaat Deutschland Verwaltungsverfahren, die gesetzlich geregelt sein müssen. Das Widerspruchsverfahren im deutschen Sozialrecht ist im Sozialgerichtsgesetz (SGG), d.h. im 20. Buch des Sozialgesetzbuches, dritter Unterabschnitt des zweiten Teils bei den gemeinsamen Verfahrensvorschriften (§ 77 SGG – § 86b SGG), als '''Vorverfahren zur Anfechtungsklage''' geregelt. |