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Gemäß § 33 SGB IX sind [[Betreuer]] verpflichtet, ihre Betreuten auf die Beratungsmöglichkeit bei der [[Eingliederungshilfe|Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB)]] hinzuweisen, wenn sie neue Beeinträchtigungen nach § 2 Absatz 1 SGB IX an ihnen wahrnehmen. Dies gilt auch dann, wenn sie durch Ärzte oder anderes medizinisches Personal auf diese neuen Behinderungen ihrer Betreuten hingewiesen werden.
 
Gemäß § 33 SGB IX sind [[Betreuer]] verpflichtet, ihre Betreuten auf die Beratungsmöglichkeit bei der [[Eingliederungshilfe|Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB)]] hinzuweisen, wenn sie neue Beeinträchtigungen nach § 2 Absatz 1 SGB IX an ihnen wahrnehmen. Dies gilt auch dann, wenn sie durch Ärzte oder anderes medizinisches Personal auf diese neuen Behinderungen ihrer Betreuten hingewiesen werden.
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== Aufgabenkreise des Betreuers und spezielle Pflichten ==
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== Aufgabenkreis des Betreuers und spezielle Pflichten ==
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Die Bestellung erfolgt je nach Erfordernis für einen [[Aufgabenkreis]], der sich aus Aufgabenbereichen zusammensetzt (beispielsweise [[Gesundheitssorge|Sorge für die Gesundheit]], [[Vermögenssorge]], [[Aufenthaltsbestimmungsrecht]], [[Wohnungsangelegenheiten]]). Der Aufgabenkreis "für alle Angelegenheiten" ist nach § 1815 Abs. 1 BGB seit 1.1.23 nicht mehr zulässig. Bisherige Anordnungen sind bis 1.1.2024 zu überprüfen.
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Die Bestellung erfolgt je nach Erfordernis für einen [[Aufgabenkreis]], der sich aus Aufgabenbereichen zusammensetzt (beispielsweise [[Gesundheitssorge|Sorge für die Gesundheit]], [[Vermögenssorge]], [[Aufenthaltsbestimmungsrecht]], [[Wohnungsangelegenheiten]]). Der Aufgabenkreis "für alle Angelegenheiten" ist nach § 1815 Abs. 1 BGB seit 1.1.23 nicht mehr zulässig. Bisherige Anordnungen waren bis 1.1.2024 zu überprüfen.
    
=== [[Persönliche Betreuung]] ===
 
=== [[Persönliche Betreuung]] ===
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