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Stand die Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen nicht bereits zum Zeitpunkt der Beurkundung sicher fest, so steht eine diagnostizierte
 
Stand die Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen nicht bereits zum Zeitpunkt der Beurkundung sicher fest, so steht eine diagnostizierte
 
fortgeschrittene Demenz einer früher erteilten notariellen [[Vorsorgevollmacht]] nicht entgegen. Wurde durch den Betroffenen bewusst
 
fortgeschrittene Demenz einer früher erteilten notariellen [[Vorsorgevollmacht]] nicht entgegen. Wurde durch den Betroffenen bewusst
und in freier Willensentschließung eine Vertrauensperson bevollmächtigt, so kann eine hierauf bezogene partielle Geschäftsfähigkeit selbst dann zu bejahen sein, wenn nicht auszuschließende leichtere kognitive Defizite zu Bedenken gegen die Wirksamkeit anderweitiger
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und in [[freier Wille|freier Willensentschließung]] eine Vertrauensperson bevollmächtigt, so kann eine hierauf bezogene partielle Geschäftsfähigkeit selbst dann zu bejahen sein, wenn nicht auszuschließende leichtere kognitive Defizite zu Bedenken gegen die Wirksamkeit anderweitiger Willenserklärungen Anlass geben können.
Willenserklärungen Anlass geben können.
      
==Geschäftsunfähigkeit auch bei Abmahnungen zu beachten==
 
==Geschäftsunfähigkeit auch bei Abmahnungen zu beachten==