Änderungen

224 Bytes hinzugefügt ,  13:22, 28. Nov. 2025
Zeile 143: Zeile 143:  
==Neu ab 01.01.2026==
 
==Neu ab 01.01.2026==
 
Gemäß § 65b Abs. 1a SGG sollen die [[Prozessführung|Prozessakten]] der deutschen Sozialgerichte ab dem 1. Januar 2026 elektronisch geführt werden. Das gleiche Ziel gilt für [[Familienverfahrensgesetz|Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit]]. Am 01.01.2026 tritt das Kosten- und [[Betreuervergütung]]srechtsänderungsgesetz vom 07.04.2024 in Kraft.
 
Gemäß § 65b Abs. 1a SGG sollen die [[Prozessführung|Prozessakten]] der deutschen Sozialgerichte ab dem 1. Januar 2026 elektronisch geführt werden. Das gleiche Ziel gilt für [[Familienverfahrensgesetz|Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit]]. Am 01.01.2026 tritt das Kosten- und [[Betreuervergütung]]srechtsänderungsgesetz vom 07.04.2024 in Kraft.
 +
 +
==Neu ab 01.07.2026==
 +
In [[Nordrhein-Westfalen]] sind [[Berufsbetreuer]] ab dem 01.07.2026 verpflichtet, Pauschalvergütungsanträge nur noch auf speziellen einheitlichen Vordrucken und auf elektronischem Weg einzureichen.
    
==Neu ab 01.01.2028==
 
==Neu ab 01.01.2028==
7.537

Bearbeitungen