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In [[Nordrhein-Westfalen]] sind [[Berufsbetreuer]] ab dem 01.07.2026 verpflichtet, Pauschalvergütungsanträge nur noch auf speziellen einheitlichen Vordrucken und auf elektronischem Weg einzureichen.
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In [[Nordrhein-Westfalen]] sind [[Berufsbetreuer]] ab dem 01.07.2026 verpflichtet, [[Betreuervergütung 2026|Pauschalvergütungsanträge]] nur noch auf speziellen einheitlichen Vordrucken und auf elektronischem Weg einzureichen.
    
==Neu ab 01.01.2028==
 
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