| − | In [[Nordrhein-Westfalen]] sind [[Berufsbetreuer]] ab dem 01.07.2026 verpflichtet, Pauschalvergütungsanträge nur noch auf speziellen einheitlichen Vordrucken und auf elektronischem Weg einzureichen. | + | In [[Nordrhein-Westfalen]] sind [[Berufsbetreuer]] ab dem 01.07.2026 verpflichtet, [[Betreuervergütung 2026|Pauschalvergütungsanträge]] nur noch auf speziellen einheitlichen Vordrucken und auf elektronischem Weg einzureichen. |