Die [[Pflegeversicherung|Pflegekassen]] zahlen bis zu 4.000 € für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 SGB XI). Die meisten denken bei diesen Maßnahmen zunächst an Maßnahmen innerhalb der von den Betreuten bewohnten Wohnungen; wie zum Beispiel einen Treppenlift. | Die [[Pflegeversicherung|Pflegekassen]] zahlen bis zu 4.000 € für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 SGB XI). Die meisten denken bei diesen Maßnahmen zunächst an Maßnahmen innerhalb der von den Betreuten bewohnten Wohnungen; wie zum Beispiel einen Treppenlift. |