Änderungen

K
Zeile 51: Zeile 51:  
Die [[Pflegeversicherung|Pflegekassen]] zahlen bis zu 4.000 € für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 SGB XI). Die meisten denken bei diesen Maßnahmen zunächst an Maßnahmen innerhalb der von den Betreuten bewohnten Wohnungen; wie zum Beispiel einen Treppenlift.  
 
Die [[Pflegeversicherung|Pflegekassen]] zahlen bis zu 4.000 € für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 SGB XI). Die meisten denken bei diesen Maßnahmen zunächst an Maßnahmen innerhalb der von den Betreuten bewohnten Wohnungen; wie zum Beispiel einen Treppenlift.  
   −
Was häufig übersehen wird: Auch die Umzugskosten können bereits ab einem Pflegegrad 1 von den Pflegekassen übernommen werden. Der Antrag muss frühzeitig gestellt werden und Kostenvoranschläge bei der Pflegeversicherung eingereicht werden.
+
Was häufig übersehen wird: Auch die Umzugskosten können bereits ab einem [[Pflegegrad]] 1 von den Pflegekassen übernommen werden. Der Antrag muss frühzeitig gestellt werden und Kostenvoranschläge bei der Pflegeversicherung eingereicht werden.
    
==Probleme beim Umzug ins Heim==
 
==Probleme beim Umzug ins Heim==
7.537

Bearbeitungen