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Ist ein Wohnungseigentümer zum Zeitpunkt der Einberufung und Abhaltung einer Wohnungseigentümerversammlung geschäftsunfähig, so begründet dieser Umstand nicht die Nichtigkeit eines in dieser Versammlung gefaßten Beschlusses.
 
Ist ein Wohnungseigentümer zum Zeitpunkt der Einberufung und Abhaltung einer Wohnungseigentümerversammlung geschäftsunfähig, so begründet dieser Umstand nicht die Nichtigkeit eines in dieser Versammlung gefaßten Beschlusses.
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==Genehmigungspflichten==
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==[[Genehmigungspflichten]]==
    
Durch eine Mitteilungspflicht an das [[Betreuungsgericht]] bei drohendem Wohnungsverlust und durch das Erfordernis der gerichtlichen Genehmigung bei Kündigung oder Weitervermietung des Wohnraums soll der Betreute davor geschützt werden, dass sich der Betreuer künftige Arbeit erspart, indem er leichtfertig die Wohnung des Betreuten aufgibt.
 
Durch eine Mitteilungspflicht an das [[Betreuungsgericht]] bei drohendem Wohnungsverlust und durch das Erfordernis der gerichtlichen Genehmigung bei Kündigung oder Weitervermietung des Wohnraums soll der Betreute davor geschützt werden, dass sich der Betreuer künftige Arbeit erspart, indem er leichtfertig die Wohnung des Betreuten aufgibt.
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