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==Elektronische Akten und Dokumente der freiwilligen Gerichtsbarkeit==
 
==Elektronische Akten und Dokumente der freiwilligen Gerichtsbarkeit==
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Gemäß § 14 Abs. 1 FamFG sollen die Gerichtsakten für [[Familienverfahrensgesetz|Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit]] in ganz Deutschland spätestens zum 01.01.2026 nur noch elektronisch geführt werden. Die Digitalisierung in der deutschen Justiz ist ein sehr schwieriger Modernisierungsprozess, da es sich bei diesen IT-Systemen um eine sogenannte kritische Infrastruktur handelt.
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Gemäß § 14 Abs. 1 FamFG sollen die Gerichtsakten für [[Familienverfahrensgesetz|Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit]] in ganz Deutschland spätestens zum 01.01.2026 nur noch elektronisch geführt werden. Die Digitalisierung in der deutschen Justiz ist ein sehr schwieriger Modernisierungsprozess, da es sich bei diesen [[IT-Sicherheit|IT-Systemen um eine sogenannte kritische Infrastruktur]] handelt.
    
==Rechtsprechung==
 
==Rechtsprechung==
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