Das Haager Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen vom 13.1.2000 soll Entscheidungen auf dem Gebiet des Schutzes von Erwachsenen (insbesondere von Personen mit [[Intellektuelle Beeinträchtigung|Beeinträchtigungen]], die eines gesetzlichen Vertreters bedürfen) international anerkennen. | Das Haager Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen vom 13.1.2000 soll Entscheidungen auf dem Gebiet des Schutzes von Erwachsenen (insbesondere von Personen mit [[Intellektuelle Beeinträchtigung|Beeinträchtigungen]], die eines gesetzlichen Vertreters bedürfen) international anerkennen. |