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==Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen==
 
==Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen==
 
===Allgemeines===
 
===Allgemeines===
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Das Haager Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen vom 13.1.2000 soll Entscheidungen auf dem Gebiet des Schutzes von Erwachsenen (insbesondere von Personen mit Beeinträchtigungen, die eines gesetzlichen Vertreters bedürfen) international anerkennen.
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Das Haager Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen vom 13.1.2000 soll Entscheidungen auf dem Gebiet des Schutzes von Erwachsenen (insbesondere von Personen mit [[Intellektuelle Beeinträchtigung|Beeinträchtigungen]], die eines gesetzlichen Vertreters bedürfen) international anerkennen.
    
Das Erwachsenenschutzübereinkommen trat am 01.01.2009 in kraft. Ziele des ErwSÜ sind unter anderem, jenen Staat zu bestimmen, der für die Maßnahmen zum Schutz des betreffenden Erwachsenen zuständig ist, sowie die Sicherstellung der Schutzmaßnahmen in allen Vertragsstaaten. Auch ist es von Bedeutung, dass zwischen den Behörden der Vertragsstaaten '''Maßnahmen zur notwendigen Zusammenarbeit''' eingeleitet werden, um die Ziele des ErwSÜ umsetzen zu können.
 
Das Erwachsenenschutzübereinkommen trat am 01.01.2009 in kraft. Ziele des ErwSÜ sind unter anderem, jenen Staat zu bestimmen, der für die Maßnahmen zum Schutz des betreffenden Erwachsenen zuständig ist, sowie die Sicherstellung der Schutzmaßnahmen in allen Vertragsstaaten. Auch ist es von Bedeutung, dass zwischen den Behörden der Vertragsstaaten '''Maßnahmen zur notwendigen Zusammenarbeit''' eingeleitet werden, um die Ziele des ErwSÜ umsetzen zu können.
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