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==Ärztliche Informationspflicht==
 
==Ärztliche Informationspflicht==
 
Eine im Betreuungsrecht wichtige Informationspflicht wird durch § 630e BGB dem behandelnden Arzt oder der Ärztin als '''Aufklärungspflicht''' gesetzlich vorgeschrieben. Die ärztliche Aufklärung vor Abschluss des Behandlungsvertrags muss bei Betreuten auch gegenüber dem Betreuer erfolgen, da er ja den [[Behandlungsvertrag]] unterschreiben und damit auch in die Behandlung einwilligen muss. Dies gilt jedoch nur, wenn der Betreute nach Überzeugung des Arztes [[Einwilligungsfähigkeit|einwilligungsunfähig]] ist.
 
Eine im Betreuungsrecht wichtige Informationspflicht wird durch § 630e BGB dem behandelnden Arzt oder der Ärztin als '''Aufklärungspflicht''' gesetzlich vorgeschrieben. Die ärztliche Aufklärung vor Abschluss des Behandlungsvertrags muss bei Betreuten auch gegenüber dem Betreuer erfolgen, da er ja den [[Behandlungsvertrag]] unterschreiben und damit auch in die Behandlung einwilligen muss. Dies gilt jedoch nur, wenn der Betreute nach Überzeugung des Arztes [[Einwilligungsfähigkeit|einwilligungsunfähig]] ist.
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===Einholung einer Zweitmeinung?===
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Krankenversicherte in Deutschland, bei denen von ihrem Haus- oder Facharzt die Indikation zu einem planbaren Eingriff in ihre körperliche Unversehrtheit (= [[Grundrechte|Grundrechtseingriff]]) gestellt wird, haben gemäß § 27b SGB V einen Anspruch darauf, eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einzuholen, falls sie mit ihrer Einwilligung noch unsicher sind. Bei [[Einwilligungsfähigkeit|einwilligungsunfähigen]] Patienten gilt dies sicher auch für den [[Betreuer]] oder den [[Vorsorgevollmacht|Vorsorgebevollmächtigten]] mit dem [[Aufgabenkreis]] [[Gesundheitssorge]]. Zur Erbringung dieser Zweitmeinung (vergleiche: [[Arztzeugnis]]) sind gemäß § 27b Abs. 3 SGB V zugelassene Ärzte, zugelassene medizinische Versorgungszentren, ermächtigte Ärzte und Einrichtungen, zugelassene Krankenhäuser sowie spezielle Zweitmeinungsärzte berechtigt.
    
==handelsrechtliche Informationspflichten==
 
==handelsrechtliche Informationspflichten==
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