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==Neu zum 01.01.2025==
 
==Neu zum 01.01.2025==
 
Zum 01.01.2025 treten mehrere Regelungen aus dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz; DigiG) in Deutschland in Kraft. Dazu gehört die Übermittlung von Leistungsdaten über die Telematik-Infrastruktur. Zum Beispiel müssen zugelassene Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen in Deutschland den Krankenkassen gesetzlich bestimmte Angaben im Wege der elektronischen Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern gemäß § 301 SGB V übermitteln.
 
Zum 01.01.2025 treten mehrere Regelungen aus dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz; DigiG) in Deutschland in Kraft. Dazu gehört die Übermittlung von Leistungsdaten über die Telematik-Infrastruktur. Zum Beispiel müssen zugelassene Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen in Deutschland den Krankenkassen gesetzlich bestimmte Angaben im Wege der elektronischen Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern gemäß § 301 SGB V übermitteln.
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==Neu ab 15.01.2025==
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
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