Zum 01.01.2025 treten mehrere Regelungen aus dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz; DigiG) in Deutschland in Kraft. Dazu gehört die Übermittlung von Leistungsdaten über die Telematik-Infrastruktur. Zum Beispiel müssen zugelassene Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen in Deutschland den Krankenkassen gesetzlich bestimmte Angaben im Wege der elektronischen Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern gemäß § 301 SGB V übermitteln. | Zum 01.01.2025 treten mehrere Regelungen aus dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz; DigiG) in Deutschland in Kraft. Dazu gehört die Übermittlung von Leistungsdaten über die Telematik-Infrastruktur. Zum Beispiel müssen zugelassene Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen in Deutschland den Krankenkassen gesetzlich bestimmte Angaben im Wege der elektronischen Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern gemäß § 301 SGB V übermitteln. |