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==Bestellung zum Behördenbetreuer==
 
==Bestellung zum Behördenbetreuer==
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Beschäftigte von [[Betreuungsbehörde]]n können zum Behördenbetreuer bestellt werden (§ 1819 Abs. 3 BGB). Behördenbetreuer kann nur sein, wer in einem Dienst- oder [[wikipedia:de:Arbeitsverhältnis|Arbeitsverhältnis]] zu einer Betreuungsbehörde bzw. deren Trägerkörperschaft (meist Kommune) steht. Grundsätzlich gelten für Behördenbetreuer die gleichen [[Betreuerpflichten|rechtlichen Bedingungen]] wie für andere Betreuer. Allerdings gelten für Behördenbetreuer nicht die Bestimmung zur [[Registrierung]] von Berufsbetreuern.
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Beschäftigte von [[Betreuungsbehörde]]n können zum Behördenbetreuer [[Betreuerbestellung|bestellt werden]] (§ 1819 Abs. 3 BGB). Behördenbetreuer kann nur sein, wer in einem Dienst- oder [[wikipedia:de:Arbeitsverhältnis|Arbeitsverhältnis]] zu einer Betreuungsbehörde bzw. deren Trägerkörperschaft (meist Kommune) steht. Grundsätzlich gelten für Behördenbetreuer die gleichen [[Betreuerpflichten|rechtlichen Bedingungen]] wie für andere Betreuer. Allerdings gelten für Behördenbetreuer nicht die Bestimmung zur [[Registrierung]] von Berufsbetreuern.
    
Behördenbetreuer haben genau wie die nächsten Familienangehörigen und [[Vereinsbetreuer]] den Status des „[[befreiter Betreuer|befreiten Betreuers]]“, vgl. § 1859 BGB. Dies bedeutet, dass die meisten betreuungsgerichtlichen Genehmigungserfordernisse bei der [[Anlagegeld|Geldanlage]] nicht gelten.  
 
Behördenbetreuer haben genau wie die nächsten Familienangehörigen und [[Vereinsbetreuer]] den Status des „[[befreiter Betreuer|befreiten Betreuers]]“, vgl. § 1859 BGB. Dies bedeutet, dass die meisten betreuungsgerichtlichen Genehmigungserfordernisse bei der [[Anlagegeld|Geldanlage]] nicht gelten.  
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