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Daraus folgt für das [[wikipedia:de:Strafrecht|Strafrecht]], dass der nicht Einwilligungsfähige die Rechtfertigungswirkung nicht hervorrufen kann. Der Arzt darf in diesem Fall also auch dann, wenn der Einwilligungsunfähige eingewilligt hat, den Eingriff nicht vornehmen, will er nicht eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung riskieren.  
 
Daraus folgt für das [[wikipedia:de:Strafrecht|Strafrecht]], dass der nicht Einwilligungsfähige die Rechtfertigungswirkung nicht hervorrufen kann. Der Arzt darf in diesem Fall also auch dann, wenn der Einwilligungsunfähige eingewilligt hat, den Eingriff nicht vornehmen, will er nicht eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung riskieren.  
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Allerdings kann in diesem Fall für den Einwilligungsunfähigen unter Umständen ein Betreuer zu bestellen sein, der an Stelle des Betreuten einwilligen kann. Eine solche Einwilligung wäre wirksam und würde auch die erwähnte Rechtfertigungswirkung zur Folge haben. Ein Betreuer ist aber in jeden Fall in seinen Entscheidungen an eine [[Patientenverfügung]] gebunden.
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Allerdings kann in diesem Fall für den Einwilligungsunfähigen unter Umständen ein [[Betreuerbestellung|Betreuer zu bestellen]] sein, der an Stelle des Betreuten einwilligen kann. Eine solche Einwilligung wäre wirksam und würde auch die erwähnte Rechtfertigungswirkung zur Folge haben. Ein Betreuer ist aber in jeden Fall in seinen Entscheidungen an eine [[Patientenverfügung]] gebunden.
    
Das im vorigen Absatz gesagte gilt auch für einen Bevollmächtigten, der aufgrund einer [[Vorsorgevollmacht]], die den Bereich der [[Gesundheitssorge]] umfasst, tätig ist und seit 1.1.23 auch für den vertretungsberechtigten [[Angehörigenvertretungsrecht|Ehegatten]] nach § 1358 BGB.
 
Das im vorigen Absatz gesagte gilt auch für einen Bevollmächtigten, der aufgrund einer [[Vorsorgevollmacht]], die den Bereich der [[Gesundheitssorge]] umfasst, tätig ist und seit 1.1.23 auch für den vertretungsberechtigten [[Angehörigenvertretungsrecht|Ehegatten]] nach § 1358 BGB.
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